Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung greift im Grunde genommen eine Lücke in der Betriebshaftpflichtversicherung auf und springt genau an dieser Stelle ein. Diese nämlich beschränkt sich bei Vermögensschäden auf die, die durch Personen- und Sachschäden bedingt werden.

Und die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung greift genau dann, wenn kein direkter Schaden an Personen oder Gegenständen entstanden ist, sondern am Vermögen eines Dritten.

 

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung – Was versichert ist

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung greift bei sogenannten „echten“ Vermögensschäden. Das bedeutet, dass sie dann zahlt, wenn der Versicherungsnehmer einem Dritten, in diesem Fall einem Kunden, einen finanziellen Schaden zufügt.

Wie die klassische Haftpflichtversicherung auch, prüft die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung, ob die Schadensersatzansprüche gerechtfertigt sind, begleicht diese oder wiegelt diese ab. Die Leistungsdetails einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung richten sich immer nach der Berufsgruppe.

 

Für wen die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung geeignet ist

Die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung ist für alle Berufsgruppen ratsam, die

  • beraten,
  • beurkunden,
  • treuhänderisch tätig sind,
  • prüfen
  • und begutachten.

Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater sind nur einige der Beispiele, für die die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung sogar eine Pflichtversicherung darstellt. Doch auch im Medienbereich ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung regelmäßig vor einer etwaigen Auftragsvergabe nachzuweisen.

 

Vorteile

Kleiner Fehler – große Wirkung. Das folgende Beispiel zeigt die Vorteile einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung. Ein Übersetzer übergibt sein Werk an die Druckerei. Allerdings kam es zu einem kleinen, aber inhaltlich gravierenden Fehler, der einen unbedingten Nachdruck des Buches fordert. Diese Kosten wären für einen freiberuflich tätigen Übersetzer existenzbedrohend. In diesem Fall greift die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung.

 

Nachteile

Grundsätzlich steht und fällt bei der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung alles mit der Deckungssumme und die schlägt sich auch stark im Versicherungsbeitrag nieder. Zudem ist sie als Stand-alone-Variante nur wenig sinnvoll. In Kombination mit einer klassischen Berufshaftpflichtversicherung ist sie indes empfehlenswert – aber in Abhängigkeit von der Risikoeinschätzung des Berufes eine sehr teure Komponente.

Siehe auch  Büroversicherung

 

Kriterien für den Abschluss einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Geht’s um einen finanziellen Schaden, kann es schnell teuer werden. Daher gilt es, im Vorfeld genau zu vergleichen. Der Kriterienkatalog kann an dieser Stelle helfen:

  • die Leistungsdetails/die Tätigkeitsangaben: Selbstständige und Freiberufler aufgepasst! Aufgrund der Individualität ist hier Genauigkeit gefragt. Das heißt, dass der Versicherungsanbieter möglichst detailliert das Tätigkeitsspektrum erfassen muss, um im Schadensfall auch gewappnet zu sein.
  • die Deckungssumme: Diese variiert je nach Berufsgruppe stark. Eine erste Einschätzung und auch Einstufung erfolgt in der Regel nach branchenüblichen Mindestanforderungen. An dieser Stelle sollte der Versicherungsnehmer an einem Fallbeispiel prüfen, ob die angegebene Deckungssumme im Schadensfall ausreichend wäre. Zu den Dimensionen: Während die Versicherungssumme von 250.000 Euro bei Steuerberatern nicht unterschritten werden darf, kommen Journalisten schon mit Deckungssumme von 100.000 Euro gut aus.
  • die Sonderkonditionen: Ähnlich wie bei der Berufshaftpflichtversicherung gibt es auch hier Sonderkonditionen für Start-ups. Auch bieten Versicherungen teilweise niedrigere Beiträge, wenn berufsspezifische Weiterbildungen nachweisbar sind.
  • die Kombination. Meist bietet sich die Kombination mit einer Berufshaftpflichtversicherung an. Ein Preisvergleich ist an dieser Stelle ratsam.
  • die Selbstbeteiligung. Jeder Versicherungsnehmer muss selbst entscheiden, was er im Schadensfall selbst aufbringen kann. Die Selbstbeteiligung wirkt sich dann auf die Beitragssätze aus.

 

Tipps

Gefahrenquelle Internet: Insbesondere im Medienbereich tätige Personen haben damit zu kämpfen. So kann ein Bild, das im World Wide Web kursiert, schon große Probleme nach sich ziehen. Sieht man beispielsweise eine Politgröße beim Blutspenden, so kann dieses Foto zum Stein des Anstoßes werden, wenn es im Rahmen einer Aids-Kampagne verwendet wird.