Haftpflichtversicherung Vergleich

Privathaftpflichtversicherung Vergleich – die neue Privatehaftpflichtversicherung berechnen

Schlau sparen mit unserem Privathaftpflichtversicherung Vergleich

Sie wollen ihre Private Haftpflichtversicherung wechseln und sind auf der Suche nach einer günstigen Haftflichtversicherung. In Zusammenarbeit mit unserem Partner * können Sie hier – ganz unverbindlich – Ihre neue und günstige Private Haftpflichtversicherung berechnen.

Mit einem Haftpflichtversicherung Vergleich die richtige Versicherung finden

Eine Sekunde Unaufmerksamkeit genügt – und schon ist ein Missgeschick oder Unfall geschehen. Solche Momente von Unachtsamkeit können langfristige finanzielle Folgen haben, weil der Schadenverursacher für den entstandenen Schaden gesetzlich verantwortlich ist. Die Schadenersatzforderungen können hier je nach Fall sogar mehrere Millionen Euro ausmachen.

Wozu braucht man eine Privathaftpflichtversicherung?

Damit die Person dann nicht vor einem finanziellen Zusammenbruch steht, ist der Abschluss einer Privathaftpflicht durchaus zu empfehlen. Vor allem wenn eine Person verletzt wird und Rentenleistungen oder Krankenhauskosten hinzu kommen, kann der Schaden sehr teuer werden. Wenn jedoch eine versicherte Privatperson jemandem einen versehentlichen Schaden verursacht, springt die Privathaftpflicht ein. Es ist dabei völlig egal, ob es sich um einen Personenschaden, Sachschaden oder Vermögensschaden handelt. Die Haftpflichtversicherung gehört deshalb zu den wichtigsten Versicherungen, unabhängig von der aktuellen Lebenssituation.

Wer braucht eine Privathaftpflichtversicherung?

Das Schadenersatzrecht ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt. Im Gesetzbuch steht, dass jeder Bürger verantwortlich ist für den Schaden, den er einem anderen verursacht – egal ob es sich dabei um Personenschaden, Sachschaden oder Vermögensschaden handelt. Die Schadenersatzpflicht dauert lebenslang und in unbegrenzter Höhe. Die versicherte Person und auch andere Mitversicherte sind mit einer Privathaftpflichtversicherung von möglichen finanziellen Schadenfolgen geschützt. Die Privathaftpflichtversicherung hat dabei die Aufgabe, versicherte und über den Versicherungsvertrag mitversicherte Personen bis zur Höhe der Versicherungssumme, von sämtlichen Schadenersatzansprüchen freizustellen.

Welche Personen sind mit der Privathaftpflichtversicherung versichert?

Versichert ist immer der Versicherungsnehmer, der im Antrag genannt ist. Der Ehepartner bzw. der Lebenspartner kann in einem besonderen Familientarif auch mitversichert werden. Der Lebenspartner muss im Antrag namentlich genannt werden und mit dem Versicherungsnehmer zusammen leben. Gegenseitige Ansprüche sind nicht versichert. Bei einem solchen Familientarif sind auch Kinder des Versicherungsnehmers mitversichert. Mitversichert sind auch Kinder des Lebenspartners.

Die Kinder sind dagegen bei einem Singletarif nicht versichert. Mit dem Familientarif können also gleichzeitig mehrere Personen beitragsfrei mitversichert sein. Beitragsfreie Mitversicherung weiterer Personen ist mit der Single-Haftpflichtversicherung nicht möglich.

Im Familientarif sind nur minderjährige Kinder versichert, die zusammen mit Eltern leben. Es können auch volljährige und unverheiratete Kinder mitversichert werden, wenn sie zusammen mit Eltern leben, jedoch unter speziellen Bedienungen, wie z. B.:

  • dass sie noch zur Schule gehen,
  • dass sie ein freiwilliges soziales Jahr oder den Grundwehrdienst absolvieren,
  • dass sie sich nicht auf einem Zweitstudium oder Zweitausbildung befinden, usw.

Schäden, die eine Putzfrau, ein Kindermädchen oder anderes Hauspersonal anderen Personen zufügt, sind ebenfalls versichert. Wer mit Eltern oder anderen Personen im Haushalt lebt, sollte sie in seine Privathaftpflichtversicherung ebenfalls miteinschließen. Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) sind Kinder bis zum siebten Lebensjahr nicht deliktfähig. Daher können sie für einen angerichteten Schaden nicht verantwortlich sein. In diesem Fall übernimmt die Privathaftpflichtversicherung den Schäden, wenn die Versicherung schon existiert.

Wenn der Geschädigte ein Familienmitglied ist, das nicht mit dem Versicherungsnehmer in häuslicher Gemeinschaft lebt und es sich dabei nicht um einen Lebenspartner handelt, dann wird das Familienmitglied trotzdem über den Vertrag mitversichert und die Privathaftpflichtversicherung kommt für den Schaden auf.

Mithilfe des Privathaftpflichtrechners die richtige Versicherung finden

Wenn Sie sich dazu entschieden haben, eine Privathaftpflichtversicherung abzuschließen, stellt sich die Frage, welcher Versicherungsanbieter den richtigen Schutz bietet. So bieten beispielsweise einige Privathaftpflichtversicherungen spezielle Leistungen an, die von anderen Versicherungen nicht angeboten sind. Der Schutz hat bei verschiedenen Versicherungen auch unterschiedlichen Umfang. Sie können sich zwar über die zahlreichen Privathaftpflichtversicherungen informieren und ihre Tarife vergleichen, aber das kostet viel Zeit. Mithilfe eines Privathaftpflichtrechners finden Sie dagegen schnell und kostenlos die richtige Versicherung.

Wie funktioniert der Privathaftpflichtrechner?

Im Internet gibt es eine Vielzahl von Seiten, wo Sie die Angebote unterschiedlicher Privathaftpflichtversicherungen vergleichen und auf Wunsch auch gleich online abschließen können. Alle Privathaftpflichtrechner verlangen und vergleichen nicht die gleichen Daten, aber die folgenden Informationen werden am meisten eingegeben:

  • Informationen über den Familienstand,
  • Anzahl der Kinder im Haushalt,
  • Anzahl der Kinder unter sieben Jahren,
  • Geburtsdatum und
  • Informationen über Vorschäden.

Sobald alle verlangten Informationen eingegeben werden, bekommt der Interessent passende und individuelle Angebote. Diese Angebote haben verschiedene Leistungen und Tarife, so dass Sie sich ein passendes Angebot aussuchen und gleich den Vertrag abschließen können. Das Beste daran ist, dass der Privathaftpflichtrechner anonym und kostenlos genutzt werden kann.

Aufgaben der Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung prüft, ob der Versicherte für den Schaden verantwortlich ist und wenn doch – in welcher Höhe. Auch unbegründete Forderungen wehrt die Versicherung für den Versicherten ab. Kommt es zu einem Rechtsstreit, führt die Privathaftpflichtversicherung den Prozess und trägt gegebenenfalls die Kosten.

Die Privathaftpflichtversicherung ist so wie die meisten Haftpflichtversicherungen freiwillig und keine gesetzliche Pflicht. Es gibt aber auch gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherungen, vor allem in besonders risikoträchtigen Bereichen wie z. B. die Jagdhaftpflichtversicherung für Jäger und die Kfz-Haftpflichtversicherung für Fahrzeughalter.

Der Geschädigte kann sich dann direkt an die Privathaftpflichtversicherung wenden. Trotzdem ist es erforderlich, dass auch der Versicherte den Schaden meldet. Die Schadenmeldung kann der Versicherte online, telefonisch oder über den Versicherungsberater in seiner Nähe abgeben. Die Privathaftpflichtversicherung ist also eine typische Haftpflichtversicherung, die private Risiken absichert.

Ausschlüsse der Privathaftpflichtversicherung

Nicht jede Schadenersatzforderung ist auch abgesichert. Die Leistungen der Privathaftpflichtversicherung sind nämlich für viele Bereiche ausgeschlossen. Wenn Sie auf der Suche nach der richtigen Privathaftpflichtversicherung für Ihren Bedarf sind, so ist es wichtig zu wissen, welche Schäden aktuell nicht versichert sind. In der Privathaftpflichtversicherung ist die Liste der allgemeinen Ausschlüsse lang. So gibt es Alltagsbereiche, an welche viele Versicherte im ersten Moment gar nicht gedacht haben. Bestes Beispiel sind die Mietsachschäden. Ein Großteil der Haushalte in Deutschland lebt in Mietwohnungen und nicht im Eigenheim. Was passiert also, wenn z. B. beim Einzug der Mieter die Wohnungstür beschädigt oder wenn durch kleine Unaufmerksamkeit die teure Duschkabine zerbricht?

Der Mieter ist grundsätzlich schadenersatzpflichtig, wenn er einen solchen Schaden verursacht – ob nun fahrlässig oder vorsätzlich. Doch reguliert die Privathaftpflicht solche Schäden? Laut den Regelungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft lautet die Antwort nein. Laut diesen Regelungen werden Schadenfälle die sich auf gemietete, gepachtete, geliehene oder geleaste Sachen beziehen, nicht versichert.

Auf den ersten Blick bleibt die Mietwohnung in der Haftpflichtversicherung außen vor. Es zahlt sich aber aus, einen zweiten Blick in die Tarif- und Versicherungsbestimmungen zu werfen, denn die Versicherungsgesellschaften gehen nicht immer so rigoros vor. In der Muster-Bedingungsstruktur IX ist die Absicherung der Mietsachschäden eingeschlossen unter der Bedingung, dass es sich um privat angemietete Räume handelt.

Der GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft) legt aber fest, dass Glasschäden, Schäden wegen übermäßiger Beanspruchung, Verschleiß oder Abnutzung, Ansprüche wegen Schimmelbefall und Ersatzansprüche wegen Schäden an Kessel-, Maschinen-, Heizungs- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Gas- und Elektrogeräten, in der privaten Haftpflichtversicherung zu den Ausschlüssen gehören.

Was versichert die Privathaftpflichtversicherung?

Die Privathaftpflichtversicherung bietet nur Schutz vor finanziellen Risiken, denen der Mensch als Privatperson ausgesetzt ist, nämlich:

  • Personenschäden, die Verletzungen, Tod oder Gesundheitsschädigung verursachen,
  • Sachschäden, Zerstörung und Beschädigung von Sachen,
  • Vermögensschäden, die nicht direkt aufgrund von Sachschäden oder Personenschäden entstehen
  • Mietsachschäden und Schäden in Mietwohnungen.

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