Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung

Reiserücktrittsversicherung

Neben der Auslandskrankenversicherung ist die Reiserücktrittsversicherung die wichtigste Reiseversicherung. Denn wenn ein Urlauber die Reise nicht antreten kann, wird es teuer, da Stornokosten anfallen. Je näher der Reisetermin rückt, desto höher fallen eventuelle Stornokosten aus, da der Reiseveranstalter in so kurzer Zeit oft nicht mehr in der Lage ist, die frei gewordenen Kapazitäten anderweitig zu belegen.

Da Reisen heutzutage sehr weit im Voraus gebucht werden, sollte man auf diese praktische Versicherung eigentlich nicht mehr verzichten. Nicht nur die Sorge, zur Hauptsaison im Sommer möglicherweise kein Hotelzimmer oder keine Ferienwohnung mehr in der bevorzugten Urlaubsgegend zu bekommen, treibt Reisewillige oft schon sehr früh im Jahr ins Reisebüro oder ins Internet, um ihren Urlaub zu buchen.

Das Frühbuchen wird sogar von den Reiseveranstaltern ganz gezielt forciert, indem sie satte Rabatte gewähren bei Buchungen mehr als sechzig Tage im voraus, oder bis zu bestimmten Stichtagen, meist der 31. März eines Jahres für einen Sommerurlaub.

Zusätzlich kann man zu bestimmten Zeiten meist außerhalb der Hauptsaison sieben Tage bleiben und nur fünf oder sechs bezahlen und viele Reisende wollen sich diese Vorteile frühzeitig sichern. Das Versprechen der Reiseveranstalter setzt also darauf, dass Kontingente möglichst früh gebucht werden, was zur Folge hat, dass mehr Reiserücktrittsversicherungen abgeschlossen werden.

Bucht man die Reise dagegen erst vier Wochen vor Antritt, überlegt man sich vielleicht, ob dieser Reiseschutz wirklich notwendig ist. Aber auch in diesem Fall sollte man nicht auf eine Reiserücktrittsversicherung verzichten, denn die Stornogebühren steigen proportional zum Näherrücken des Reisetermins und um das Ersetzen dieser vertraglichen Stornokosten geht es schließlich bei der Reiserücktrittsversicherung.

Im Allgemeinen schließt man die Reiserücktrittsversicherung in dem Moment ab, wenn die Reise gebucht wird. Jeder Reiseveranstalter hat einen Versicherer, mit dem er kooperiert, und ist somit in der Lage, bereits das günstigste Angebot machen zu können, so dass der Kunde hier nicht selbst recherchieren muss.

Noch einfacher ist es, zahlt man die Reise mit einer sogenannten goldenen Kreditkarte, denn so wie die Auslandskrankenversicherung ist auch die Reiserücktrittsversicherung oft ein fester Bestandteil des Versicherungspakets, über das diese Karten verfügen.

 

Wie funktioniert die Reiserücktrittsversicherung?

Bausteine der Reise werden im Allgemeinen vom Versicherer in Bezug auf ihren Wert jeweils einzeln versichert. Der Flug wird pro Person versichert, ähnliches gilt für die Anreise mit Bus oder Bahn. Hotelzimmer und Ferienwohngen werden als Objekte versichert.

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Je teurer das anzumietende Objekt, desto höher fällt die Versicherungspolice aus. So wird ein Mietobjekt mit einem Gesamtpreis von 500 Euro mit etwa 20 Euro versichert. Bei Objekten mit einem Mietwert von 5000 Euro werden – je nach Versicherer – rund 120 Euro fällig.

Die Versicherungen bieten auch Paketleistungen an, dass heißt man kann sowohl eine Auslandskrankenversicherung als auch eine Reiseabbruchversicherung gegen einen geringen Aufschlag dazu buchen.

Achtung: Der Auslandskrankenschutz besteht in diesem Fall nur für die gebuchte Reise und nicht – wie bei anderen Anbietern – gegen ein geringes Entgelt für Reisen das ganze Jahr über.

Auch kann der Reisende nicht Reiseanbieter und Versicherer beliebig wählen, denn viele Veranstalter arbeiten bereits mit Versicherern zu günstigen Konditionen zusammen und bieten entsprechende Leistungen nur vom jeweiligen Kooperationspartner an. Es gilt auf jeden Fall: Je teurer die Reise wird, desto teurer wird auch der Versicherungsschutz, weshalb es sich manchmal vielleicht sogar lohnt, sich vorab zu informieren, welcher Reiseveranstalter mit welchem Versicherer zusammenarbeitet.

 

Die Reiseversicherung als Versicherungspaket

Eine Reiseversicherung umfasst im Allgemeinen die Bausteine Reiserücktritts-Versicherung, Reiseabbruch-Versicherung und Auslandskrankenversicherung. Es kann aber noch durch eine Medizinische Notfall-Hilfe, Rundum-Sorglos-Service, Reisegepäck-Versicherung, Reiseunfall-Versicherung, Reisehaftpflicht-Versicherung, Incoming-Kranken-Versicherung, Luftfahrtunfall-Versicherung oder Sportgeräte-Versicherung ergänzt werden.

Einer der wenige Anbieter einer vollständigen Reiseversicherung ist die Europäische Reiseversicherung als Teil von ERGO. Wir haben auf dieser Seite ein paar Details zur Versicherung zusammengetragen.

 

Generelles zum Versicherungsschutz

Die Reiserücktrittsversicherung beginnt mit dem Tag der Buchung und endet mit Antritt der Reise. Kommt es während der Hinreise zu vom Versicherungsnehmer unverschuldeten Verspätungen durch öffentliche Verkehrsmittel etwa und können vom Versicherungsschutz erfasste Reisebausteine wie Flüge, Zugreisen und Mietwagen nicht pünktlich erreicht oder in Empfang genommen werden, so haftet die Reiserücktrittsversicherung mit bis zu 1500 Euro plus 150 Euro für Übernachtung und Verpflegung. In diesem Fall endet der Versicherungsschutz erst bei Ankunft am Zielort.

 

Abschlussfrist

Da Stornokosten beim Näherrücken des Reisetermins steigen, muss die Reiserücktrittsversicherung spätestens 30 Tage vor Antritt der Reise abgeschlossen werden. Sollte die Reise innerhalb von nur noch 30 Tagen vor ihrem planmäßigen Beginn gebucht werden, so muss der Abschluss der Reiserücktrittsversicherung sofort bei Buchung, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage erfolgen.

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Auch bei Buchung von mehr als 30 Tagen im Voraus sollte die Versicherung am Buchungstag abgeschlossen werden, damit sofort Versicherungsschutz besteht, falls die Reise nicht angetreten werden kann.

 

Leistungen der Reiserücktrittsversicherung

Leistungen und Voraussetzungen für den Nichtantritt einer Reise

Die Reiserücktrittsversicherung erstattet alle vertraglichen Stornokosten inklusive Reisevermittlungsentgelte sowie die Kosten bei einer Umbuchung, falls die Reise erst später angetreten werden kann.

Gründe für Inanspruchnahme der Reiserücktrittsversicherung sind:

  • eine akut und unerwartet auftretende Erkrankung
    Tod
  • eine Verletzung, resultierend aus einem schweren Unfall
  • plötzliche Arbeitslosigkeit wegen betriebsbedingter Kündigung
  • Beginn eines neuen Arbeitsverhältnisses
  • Impfunverträglichkeit
  • Schwangerschaft
  • beschädigte Prothesen oder gelockerte implantierte Gelenke
  • schwere Erkrankung auch eines nahen Familienmitgliedes
  • Eigentumsschaden zum Beispiel aufgrund von Feuer oder der Straftat eines Dritten
  • Wiederholung einer Schul- oder Universitätsprüfung, wenn der Wiederholungstermin in die geplante Reisezeit fällt
  • bei Schülerreisen, wenn ein Schüler die Klasse vor dem geplanten Reisetermin endgültig verlässt
    unerwartete Einberufung zu Militär- oder Zivildienst

 

Wann besteht kein Versicherungsschutz bei der Reiserücktrittsversicherung?

Kein Versicherungsschutz besteht bei folgenden Faktoren:

  • wenn die Reise in ein Krisengebiet führt und die Erkrankung möglicherweise eine psychische Reaktion auf ein Kriegsereignis, einen Terrorakt, ein Flugzeugunglück, innere Unruhen oder durch die Befürchtung solcher Ereignisse ausgelöst wurde
  • wenn es sich um chronische psychische Erkrankungen handelt, auch wenn zum Reisezeitpunkt kein Krankheitsschub zu erwarten war
  • Bei Suchterkrankungen
  • bei Maßnahmen medizinischer Art an nicht körpereigenen Organen und Hilfsmittel wie Hörgeräten zum Beispiel
  • wenn der Vertrauensarzt des medizinischen Beratungsservice die Reiseunfähigkeit nicht bestätigt
  • für Visagebühren besteht kein Schutz
  • Abschussprämien bei Safaris

Risikopersonen und somit im Schadensfall entschädigungsberechtigt sind alle Angehörigen des Versicherungsnehmers, Betreuungspersonen, Mitreisende und deren Angehörige und Betreuungspersonen. Der Schutz gilt für bis zu vier Personen beziehungsweise zwei weiteren mitreisenden minderjährigen Kindern.

Bei Tarifen, die eine Selbstbeteiligung vorsehen, werden pro Versicherungsfall 20 Prozent vom erstattungsfähigen Schaden abgezogen, mindestens jedoch 25 Euro pro Person.

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Fachkundlicher Beratungsservice durch einen Arzt

Dieser medizinische Beratungsservice ist kostenlos für die Versicherten. Ein Gespräch mit einem Reisemediziner kann klären, ob ein vor der Reise eingetretener Unfall oder eine kurzfristig aufgetretene Krankheit tatsächlich zwangsläufig zum Reiserücktritt führen müssen, oder ob nicht doch die Möglichkeit besteht, dass der betroffene Reiseteilnehmer noch rechtzeitig genesen kann.

Sollten eine oder mehrere Personen wirklich nicht in der Lage sein, die gebuchte Reise anzutreten, ersetzt die Reiserücktrittsversicherung die entstandenen Stornokosten. Über den Eintritt der Erkrankung muss diese natürlich rechtzeitig informiert werden.

Folgende Daten sind stets erforderlich:

  • Vor- und Zunahme
  • vollständige Adresse
  • Telefonnummer plus gegebenenfalls Mobilnummer
  • Reiseziel und Beginn der Reise
  • wenn möglich Diagnose des Arztes
  • derzeitig angefallene Stornokosten
  • Versicherungsnummer

 

Schadensfall – Was tun beim Schadensfall?

Selbstverständlich sollte der Schaden möglichst gering gehalten werden, dass heißt die Reise sollte sofort storniert werden, damit die Stornokosten niedrig bleiben. Der Schadensfall sollte daher ohne Verzögerung angezeigt werden und alle Nachweise müssen im Original beigebracht werden.

Immer einzureichen sind vom Versicherten:

  • Reisebestätigung des Veranstalters
  • Versicherungsnachweis
  • Stornokostenrechnung und Rechnung über Vermittlungsentgelte
  • Bei Unfall und schweren Erkrankungen sowie Schwangerschaft und Impfunverträglichkeiten, Bruch und Lockerung von Prothesen muss ein ärztliches Attest beigebracht werden
  • Bei psychischer Erkrankung, sofern mitversichert, ein entsprechendes Gutachten der Psychiatrie
    Sterbeurkunde im Todesfall
  • beim Schaden am Eigentum eventuell ein polizeiliches Protokoll oder andere geeignete Nachweise
    Kündigungsschreiben des Arbeitsgebers bei Verlust des Arbeitsplatzes
  • Eine Kopie des Arbeitsvertrages bei Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses
  • Bei schulischer oder hochschulischer Prüfungswiederholung eine entsprechende Bestätigung, ebenfalls bei Austritt aus der Klasse vor Klassenfahrten
  • Benachrichtigung, falls bei unerwartetem Antritt von Grundwehrdienst oder Zivildienst die Einberufung nicht verschoben werden kann und von Seiten der Behörde die Stornierungskosten nicht übernommen werden
  • Eine Bestätigung darüber, dass im Falle einer nicht in Anspruch genommenen Leistung wie gebuchtes Wohnmobil, Wohnwagen, Ferienwohnung, Boot, der Vermieter die Objekte nicht anderweitig vermieten konnte
  • Bei verspäteter Anreise eine Bestätigung vom Beförderungsunternehmen

Außerdem muss der Versicherte eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen und dem Versicherer das Recht einräumen, seine Reiseuntauglichkeit durch ein fachärztliches Gutachten von einem vom Versicherer bestimmten Vertrauensarzt überprüfen zu lassen.