Pflegeversicherung – das solltest du wissen

Pflegeversicherung - das solltest du wissen

Pflegeversicherung – das solltest du wissen

Die Pflegeversicherung ist gesetzlich verankert und verpflichtend für jeden deutschen Bürger. Was sie bedeutet und welche Leistungen von ihr angeboten wird, erfährst du hier.

Vielleicht siehst du jeden Monat die Beiträge, die für die Pflegeversicherung fällig werden anhand deines Gehaltnachweises? Oder gehst du einer selbstständigen Tätigkeit nach und wirst darüber informiert? Aber du verstehst nicht, worum es sich bei der Pflegeversicherung handelt, welche Leistungen erbracht und welche Risiken durch diese Versicherung abgedeckt werden? Mit unserem Beitrag möchten wir etwas Licht ins Dunkel bringen und dich genauer darüber informieren, worum es sich bei der Versicherung handelt, welche Leistungen und Hilfsmittel laut Hilfsmittelverzeichnis mit inbegriffen sind und wo Lücken vorhanden sind.

Die Pflegeversicherung – was ist das eigentlich?

Am 1. Januar 1995 wurde die soziale Pflegeversicherung als fünfte Säule der Sozialversicherung in Deutschland eingeführt. Als Grundlage für die Pflegeversicherung gilt das elfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XI). Dabei gilt die Versicherungspflicht sowohl für die gesetzlich versicherten Personen als auch für die privat versicherten Personen. Die Pflegekassen sind dabei die Träger der Pflegeversicherung und befinden sich in den gesetzlichen Krankenkassen. Beiträge werden je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu gleichen Teilen entrichtet.

Welche Leistungen den Mitgliedern aus der Pflegeversicherung zur Verfügung gestellt werden, ist dabei von der Dauer der Pflegebedürftigkeit, dem Pflegegrad und der Art der Pflege abhängig. So ist das Ziel der Pflegeversicherung, ihren Bedürftigen die Möglichkeit einzuräumen, selber entscheiden, wie und in welchem Umfang die Pflege stattfinden soll. Mit der Pflegeversicherung soll trotz Einschränkung ein selbstbestimmtes Leben erfolgen. Die Pflegeversicherung konzentriert sich bei ihren Leistungen auf die häusliche und die stationäre Pflege. Hier stehen sowohl Geld- als auch Sachleistungen zur Auswahl.

Das bedeutet für den Pflegebedürftigen, dass er selbst darüber entscheiden kann, ob er auf professionelle Pflegefachkräfte zurückgreifen möchte oder ob er die Pflege selbst organisieren möchte. Die Pflege kann damit auch durch Angehörige sichergestellt werden. In diesem Fall wird dem Pflegebedürftigen ein Pflegegeld ausgezahlt. Es ist allerdings auch möglich, eine Kombination aus Sach- und Geldleistungen zu wählen. Auf diese Weise kann der Pflegebedürftige seine Pflege so organisieren, wie es am besten zu seinen Bedürfnissen passt. Damit Betroffene in den Genuss der Pflegeleistungen kommen, muss die Pflegebedürftigkeit festgestellt werden. Diese Prüfung wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) übernommen.

Die monatlichen Kosten der Pflegeversicherung

Die gesetzliche Pflegeversicherung wird sowohl von Arbeitnehmer als auch von Arbeitgeber zu gleichen Teilen getragen. Die monatlichen Kosten sind dabei abhängig von dem Gehalt und wird auf dieser Grundlage berechnet. Allerdings steht die Möglichkeit zur Verfügung, zusätzlich zur gesetzlichen Pflegeversicherung auch eine private Zusatzversicherung abzuschließen, die bereits ab 10 Euro im Monat abgeschlossen werden kann. Es handelt sich dabei um eine sinnvolle Investition, die Leistungen der gesetzlichen Kassen nicht ausreichen, um eine vollumfängliche Versorgung sicherzustellen. Das bedeutet, dass den größten Anteil der Pflege die Angehörigen aus eigener Tasche bezahlen müssen. So ein Pflegefall kann jederzeit auftreten und stürzt Betroffene oft in eine finanzielle Notlage.

Wann zahlt die Pflegeversicherung die Leistungen?

Leistungen der Pflegeversicherung müssen bei der zuständigen Krankenkasse beantragt werden. Die Voraussetzungen müssen sein, dass Betroffene pflegebedürftig sind, in seiner Selbstständigkeit eingeschränkt ist und die Hilfe von Außenstehenden im Alltag benötigt. Das Alter hingegen spielt keine Rolle. Leistungen können für ein Baby genauso beansprucht werden wie für ältere Personen.

Hinzu kommt, dass die Pflegeversicherung dann Leistungen erbringt, wenn der pflegebedürftige Zustand mindestens sechs Monate anhält. Hierzu muss ein Pflegegrad beantragt werden. Anders sieht es bei der Kurzzeitpflege aus oder der Rehabilitation. Die Kosten werden hier von der Krankenkasse übernommen.

Ist eine Pflegeversicherung Pflicht?

Genauso wie mittlerweile die Pflicht zur Mitgliedschaft in der Krankenversicherung besteht, gilt die Pflicht auch für die Pflegeversicherung. Die zuständige Krankenkasse leitet dies an die Pflegeversicherung weiter. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Mitglieder privat oder gesetzlich versichert sind.

Was passiert, wenn keine Versicherung besteht?

Alle Mitglieder, die gesetzlich krankenversichert sind, sind auch automatisch pflegeversichert. Ähnlich läuft es bei der privaten Krankenversicherung ab, die Beiträge der Pflegeversicherung integriert hat. Auch diese Mitglieder kommen aus der Pflicht nicht heraus. Wenn allerdings die Beiträge über einen Zeitraum von sechs Monaten diese Versicherungsbeiträge nicht entrichtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Hier kann eine Geldbuße in Höhe von bis zu 2.500 Euro entstehen. Werden diese Bußen nicht bezahlt, kann diese Strafe nach Belieben erhöht werden.

Für wen lohnt sich eine private Pflegeversicherung

Private Zusatzversicherungen in der Pflege sind schon für geringe monatliche Beiträge zu haben. Diese bieten umfangreichere Leistungen an und bieten ihren Mitgliedern dadurch eine enorme finanzielle Entlastung. Sie kommt vor allem für die Personen infrage, die nicht die notwendigen Mittel haben, um im Notfall die Leistungen der Pflege alleine zu tragen. Denn der Großteil muss nach wie vor von den Angehörigen getragen werden, wenn ein Angehöriger pflegebedürftig wird.

Wann müssen keine Beiträge entrichtet werden?

Sobald Betroffene pflegebedürftig werden – also bereits ab Pflegegrad 1 – müssen keine Beiträge mehr entrichtet werden.

Wer kann sich von der Versicherungspflicht befreien lassen?

Bestimmte Personengruppen können sich von der Versicherungspflicht befreien lassen. Dazu gehören beispielsweise:

  • Arbeit während des Erziehungsurlaubes mit einer wöchentlichen Arbeitszeitgrenze von 19 Stunden
  • Die Arbeitszeit eines Vollbeschäftigen wird auf die Hälfte heruntergesetzt
  • Die letzten fünf Jahre war die Person versicherungsfrei, da die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschritten wurde
  • Stellung des Rentenantrags führt zur Versicherungspflicht
  • Teilnahme an berufsfördernden Maßnahmen führt zur Versicherungspflicht
  • Studenten
  • Arzt im Praktikum
  • Behinderte in einer Einrichtung für Behinderte (führt zur Versicherungspflicht)

Fazit:

Du interessierst dich für die Pflegeversicherung und möchtest wissen, wofür du monatlich deine Beiträge entrichtest und welche Leistungen damit bezahlt werden? In diesem Artikel haben wir dir die rechtliche Grundlage näher erläutert. Auch eine private Zusatzversicherung kann durchaus Sinn machen, da die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen eine enorme finanzielle Belastung darstellt. Der Großteil der Leistungen müssen nach wie vor von den Angehörigen übernommen werden. Stehen dir diese Ressourcen nicht zur Verfügung, solltest du dir überlegen eine solche Versicherung abzuschließen, die bereits ab ein paar Euro (10 Euro) abgeschlossen werden kann.