Die Zwangsvollstreckung ist die letzte Maßnahme die ein Gläubiger hat, um an geschuldetes Geld zu kommen. Mit einem Schreiben kündigt der Gerichtsvollzieher sein Kommen an. Ist der Schuldner zu diesem Termin nicht anwesend, bekommt er noch einen zweiten Termin mit dem Hinweis, dass bei erneutem Nichtantreffen die Wohnung durch den Gerichtsvollzieher bzw. einem Schlüsseldienst geöffnet werden kann. Hat der Gerichtsvollzieher die Wohnung beteten, ob durch zwangsweises Öffnen oder durch Öffnen des Schuldners, fragt er zuerst nach, ob die Forderung beglichen werden kann. Ist das nicht der Fall, wird er pfändbare Gegenstände mit einem Siegel markieren. Der Schuldner bekommt dann eine Frist gesetzt, in der er seine Schulden begleichen kann. Zahlt er nicht, werden die markierten Sachen durch den Gerichtsvollzieher gepfändet. Die Gegenstände werden dann in die Pfandkammer gebracht und dann versteigert. Der Erlös geht an den Gläubiger.