Der Vollstreckungsbescheid ist die letzte Maßnahme, bevor der Gerichtsvollzieher kommt. Als erstes wird von Seiten der Gläubiger ein Mahnbescheid erwirkt, wenn diesem nicht widersprochen wird, erfolgt der Vollstreckungsbescheid. Für den Schuldner hat das die Konsequenz, das der Gläubiger 30 Jahre lang mit diesem Titel gegen ihn vollstrecken lassen kann. Ist eine Vollstreckung fruchtlos, wird es darauf hinauslaufen, dass der Schuldner die Eidesstattliche Versicherung abgeben muss. Das beendet die Kreditwürdigkeit solange, bis die Schulden getilgt sind.
Gegen den Vollstreckungsbescheid kann der Schuldner nichts mehr machen. Die letzte Gelegenheit einer Forderung zu widersprechen, ist der vorangegangene Mahnbescheid. Auf dem Vollstreckungsbescheid sind Gesamtsumme der Schulden, Name des eigentlichen Gläubigers und das ausstellende Gericht vermerkt.