Wenn etwas verjährt ist, so bedeutet das, dass keine Möglichkeit mehr besteht gegen irgendetwas einen Einspruch einzulegen. Zum Beispiel ist es beim Schuldrecht so, dass im Falle einer Verjährung ein Schuldner gegenüber seinem Gläubiger nicht mehr zur Zahlung verpflichtet ist. Selbes gilt auch beim Strafrecht; hier ist es so, dass der Staat kein Recht mehr hat beispielsweise einen Bürger für etwas zur Verantwortung zu ziehen was bereits verjährt ist. Außerdem gilt eine Verjährung auch noch bei öffentlichem Recht und im Steuerrecht. In Deutschland ist es so, dass durch das Schuldrechtmodernisierungsgesetz Verjährungsvorschriften zu Papier gebracht wurden. Demnach ist es jetzt so, dass eine Regelverjährung nun bereits nach drei Jahren zutrifft statt bisher nach 30 Jahren. Es gibt jedoch einige Einschränkungen wie beispielsweise dass das Recht an einem Grundstück erst nach zehn Jahren verjährt.