Bekommt ein Gläubiger bereits lange Zeitlang kein Geld von einem Kunden, ist er in der Regel bereit, einen Vergleich anzubieten.

Unter einem Vergleich versteht man den Erlass von einem Teil einer bestehenden Forderung. Dem Schuldner wird damit entgegengekommen, da er die Chance bekommt ohne Vollstreckungsmaßnahmen seine Schuld zu tilgen. Den besten Vergleich erzielt ein Schuldner dann, wenn er eine Schuldnerberatung oder einen Rechtsanwalt mit den Verhandlungen beauftragt, da dies bei den Gläubigern meist einen anderen Eindruck hinterlässt, als ein Privatmann.