Unterhalt ist ein Begriff, der für einen Betrag steht, den eine Person einer anderen monatlich zur Verfügung stellen muss.
Unterhaltspflichtig sind ohne „wenn und aber“ Eltern ihren Kindern gegenüber. In welcher Höhe das der Fall ist, liegt an der Höhe des Einkommens und am Alter des Kindes.
Ebenfalls unterhaltspflichtig sind Ehepartner untereinander, nach einer Scheidung. Das gilt dann, wenn der eine Partner seinen Lebensunterhalt nicht alleine bestreiten kann, beispielsweise weil er die eigenen Kinder betreut und aus diesem Grund keinen Beruf ausüben kann.
Auch der Fall kann vorkommen, dass Kinder an ihre Eltern Unterhalt zahlen müssen. Das ist immer dann der Fall, wenn staatliche Leistungen beantragt werden, die Kinder aber über ausreichendes Einkommen verfügen. Sie werden dann zuerst herangezogen und müssen ihren Eltern Unterhalt zahlen.