Der Begriff „Technizität“ stammt aus der Rechtsprechung und findet hauptsächlich im Patentrecht Anwendung. Gemeint ist damit, ob eine Erfindung tatsächlich eine technische Neuerung ist, also auf naturwissenschaftlichen Erkenntnissen, bzw. der Ingenieurskunst beruht. Neben einer gewissen Erfindungshöhe und der Frage nach der gewerblichen Nutzbarkeit einer Erfindung, ist es ein Kriterium, das erfüllt sein muss bevor ein Patent erteilt werden kann.

Der Begriff „Technizität“ tritt hervor, wenn man sich die Diskussion um Softwarepatente anschaut und diese Verfolgt. Generell wird Software nicht durch das Patentrecht sondern durch das Urheberrecht geschützt. Der Versuch Software durch das Patentrecht schützen zu lassen, scheitert an der Frage nach der Technizität, da Software, zumindest aus Sicht des Gesetzgebers, keine technischen Neuerungen beinhaltet. Software gilt nicht als technische Entwicklung, sondern wie Literatur, Musik oder Film etc. als geistige Schöpfung. Dies macht Sinn, wenn man bedenkt, das auch eine gute Geschichte erst dann einen schützenswerten Status erreicht (als Werk im Sinne des Urheberrechtsgesetzes gilt), wenn es zum Beispiel als Buch vorliegt. Software kann man als Abfolge von Handlungsanweisungen für eine Maschine definieren, die erst als gelungen bezeichnet werden sollte, wenn das Programm komplett ist und einwandfrei arbeitet. Patente hingegen werden nur für Entwicklungen erteilt, die auf naturwissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen. Anders gesagt: Patentieren lassen sich nur technische Lösungen für technische Probleme.

Aufgrund der hohen Bedeutung und der enormen Entwicklungskosten, die die Entwicklung von Softwarelösungen dieser Tage bedeutet, arbeitet das europäische Patentamt allerdings schon länger daraufhin, die Technizität als Anforderung für Patente zum Umgehen, bzw. zu beweisen das Softwarelösungen ebenfalls technische Neuerungen darstellen. Die deutsche Rechtsprechung scheint die Technizität von Softwarelösungen jedoch weiterhin zu verneinen.

Allerdings gibt es auch hier Ausnahmen. So ist es möglich Patente für Software zu erteilen, wo sie einen konkreten technischen Beitrag leistet. Damit kann das Auswerten von Messdaten gemeint sein oder das Koordinieren von verschiedenen Elementen einer Maschine, um deren Zusammenspiel zu ermöglichen.