Eine Stundung bedeutet, dass der Gläubiger seine Forderung für einen Zeitraum ruhen lässt. Der Schuldner bekommt so die Gelegenheit seine wirtschaftlichen Verhältnisse in der Zeit zu ordnen und dann die Schuldsumme zu bezahlen. Die meisten Gläubiger lassen sich auf eine Stundung ein. Im besten Falle werden für den gestundeten Zeitraum auch keine weiteren Zinsen berechnet. Das liegt jedoch im Ermessen des Gläubigers und wird individuell entschieden. Eine Stundung ist nur dann sinnvoll, wenn der Schuldner ernsthaft bereit ist, seine Schulden nach dem Ablauf der Zeit zu bezahlen.