Als Steuern werden die Abgaben bezeichnet, die das öffentlich-rechtliche Gemeinwesen vor allem zur Deckung des Finanzbedarfs erhebt.
Das Einzelsteuergesetz (EStG § 25 ) definiert bestimmte Personengruppen als Steuerpflichtige. So unterliegt beispielsweise das Einkommen natürlicher Personen, die ihren ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Inland haben, der Einkommenssteuer. Juristische Personen hingegen sind verpflichtet eine sogenannte Körperschaftssteuer zu zahlen. In beiden Fällen richtet sich der Steuersatz nach dem Einkommen bzw. Reingewinn im Kalenderjahr.
Im Rahmen der Steuererklärung hat der Steuerpflichtige den Finanzbehörden gegenüber Auskünfte hinsichtlich der Besteuerungsgrundlagen zu erteilen. Die Steuererklärung bezieht sich jeweils auf ein Kalenderjahr, und ist spätestens fünf Monate danach auf amtlich dafür vorgesehenen Vordrucken bzw. in elektronischer Form (ELSTER) abzugeben.
Das Steuerrecht ist eine Sammlung von Rechtsvorschriften, die die Pflichten und Rechte aus den Steuerrechtsverhältnissen regeln. Das allgemeine Steuerrecht ist in der Abgabenordnung (AO) enthalten. Hierbei handelt es sich um ein Gesetzeswerk von 1976, dass das Steuerschuld-, das Steuerverfahrens wie auch das Steuerstraf- und das Steuerordnungswidrigkeitenrecht beinhaltet. Neben der Abgabenordnung existiert noch das besondere Steuerrecht, also die einzelnen Steuern betreffende Bestimmungen. Diese Bestimmungen sind in gesonderten Steuergesetzen erfasst. Kommt es im Bereich des Steuerrechts zu Streitigkeiten, so ist die Entscheidung Sache der Finanzgerichtsbarkeit. Die Grundlage ist hierbei die Finanzgerichtsordnung (FGO) von 2001. Die Finanzgerichtsbarkeit ist zweistufig, d.h. sie setzt sich aus den Instanzen Finanzgericht der Länder und dem Bundesfinanzhof in München zusammen.
Im internationalen Steuerrecht, das grenzübergreifende Sachverhalte regelt, ist das nationale Außensteuerrecht und das Recht des Doppelbesteuerungsabkommens beinhaltet. Das Doppelbesteuerungsabkommen dient der Vermeidung der mehrfachen Besteuerung eines Steuersubjekts, d.h. eines Steuerpflichtigen, durch zwei verschiedene Staaten hinsichtlich desselben Steuertatbestandes. Hierbei gestattet das deutsche Steuergesetz den unbeschränkt Steuerpflichtigen, die auf Grund ihrer Auslandseinkünfte und Vermögen zu einer ausländischen und inländischen Steuerzahlung herangezogen werden, die Anrechnung der ausländischen Steuer auf die deutsche Steuer.
Das supranationale Steuerrecht bildet die Richtlinien und Verordnungen der EG. Hierzu zählen z.B. die Umsatz- und Kapitalertragssteuer.
Im Zuge der Steuerharmonisierung wird die Angleichung bzw. Vereinheitlichung einzelner Steuerarten oder ganzer Steuersysteme angestrebt. Man erhofft sich hierdurch die Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen und Steuerwettbewerb.
Innerhalb Europas spielt dies eine besondere Rolle. Daher enthält der EG Vertrag Artikel 93 den ausdrücklichen Auftrag die Steuern zu harmonisieren.