Unter einem Schuldtitel versteht man einen Vollstreckungsbescheid, der den Gläubiger 30 Jahre lang dazu ermächtigt eine Forderung einzutreiben. Ist ein Titel erwirkt, kann der Schuldner dagegen nichts unternehmen, außer er kann beweisen, dass er die Schulden nicht gemacht hat. Der Schuldtitel ist jeweils um weitere 30 Jahre gültig, wenn der Gläubiger ihn neu erwirkt. Die Annahme das nach 30 Jahren eine Schuldenfreiheit erfolgt, ist nicht richtig. Die Kosten für den Schuldtitel werden dem Schuldner auferlegt.