Den Ursprung des Wortes Rente können wir aus der französischen Sprache bzw. der lateinischen Sprache ableiten. Altfranzösisch meint „rente“ = den Ertrag; lateinisch bedeutet „redere“ = zurückgeben. Die Rente ist ein – in einem gleichbleibenden Modus – gezahlter Geldbetrag, der einem Menschen aufgrund seiner erworbenen Ansprüche aus der Sozialversicherung, einer privaten Versicherung oder einer Zusatzversicherung zusteht. Es gibt außer der üblichen Altersrente diverse weitere Formen der Rente: Die Erwerbs~ bzw. Berufsunfähigkeitsrente; die Witwen~ bzw. Waisenrente oder die Erwerbsminderungs- und auch die Frührente. Um Ansprüche auf einer dieser Renten zu haben, sind persönliche Voraussetzungen oder gar spezielle Wartezeiten und auch versicherungsrechtliche Voraussetzungen erforderlich.