Ein Patentanwalt vertritt und berät seine Mandanten bei juristischen Streitigkeiten mit dem Patentamt bzw. vor dem Patentgericht, zum Beispiel in Fragen des gewerblichen Rechtsschutzes, des Gebrauchs- und Geschmacksmusterschutzes, Arbeitnehmererfinderrecht und ähnlichem.

Schon kurz nach der Einführung des kaiserlichen Patentamtes 1877 in Preußen wurde offenbar, dass für die Beratung von Erfindern in juristischen Fragen, insbesondere für die Durchsetzung eines eventuellen Patentanspruchs vor dem Patentamt, besonders geschulte Juristen von Nöten war, die in der Lage waren, sowohl die juristischen als auch die naturwissenschaftlichen Dimensionen einer Erfindung und ihrer Patentierung zu überblicken. Knapp dreißig Jahre später (1900) trat ein Gesetz in Kraft, welches die Tätigkeit eine Patentanwaltes näher definierte und damit den Patentanwalt als Beruf etablierte.

Die Ausbildung zum Patentanwalt ist in Deutschland klar geregelt und unterliegt einem festen Ausbildungsverlauf. Ausgangspunkt ist eine naturwissenschaftliche Ausbildung an einer staatlichen Universität (zum Beispiel Physik, Chemie, Biologie), bzw. ein technisches Studium (Maschinenbau, Elektrotechnik etc.). Weiterhin muss ein Bewerber um die Ausbildung zum Patentanwalt über ausreichend Berufserfahrung verfügen. Der Gesetzgeber schreibt hierfür eine mindestens einjährige Berufstätigkeit vor, in der Regel verfügen die Bewerber allerdings über weit mehr berufliche Praxiserfahrung. Anschließend teilt sich der Ausbildungsverlauf in eine lange und eine kurze Patentanwaltsausbildung. Wobei die lange für die Tätigkeit auf europäischer Ebene qualifiziert und 8 bis 10 Jahre dauert. Die kurze Patentanwaltsausbildung beginnt mit einem 24 monatigen Praktikum bei einem Patentanwalt oder Patentassessors und schließt mit einem 8 monatigen Praktikum beim Deutschen Patent- und Markenamtes ab. Weiterhin muss der Patentanwaltsbewerber über das erste juristische Staatsexamen verfügen, welches parallel dazu erworben werden muss. Die Ausbildung schließt mit einer Prüfung ab, die zum Tragen des Titels Patentassessors berechtigt und damit die Eintragung in die Liste der Patentanwälte ermöglicht.

Patentanwälte sind in Deutschland unabhängige Organe der Rechtspflege. Sie unterliegen wie Rechtsanwälte besonderen Verpflichtungen, was ihre berufliche Tätigkeit angeht. So sind sie während ihrer Arbeit nicht nur ihren Mandanten verpflichtet sondern auch der allgemeinen Rechtspflege. Des weiteren dürfen sie bei Streitigkeiten nicht für beide Parteien tätig sein.