Ein Patent ist in Deutschland das vom Deutschen Patent- und Markenamt erteilte, gewerbliches Schutzrecht zur ausschließlichen Nutzung einer Erfindung durch den in der Patentschrift genannten Erfinder. Patente werden zeitlich beschränkt erteilt und erlauben es dem Patentinhaber über Art und Umfang der Verwertung seines Patentes zu entscheiden. Das Deutsche Patentamt erteilt Patente nur dann, wenn sie im Vergleich zum geltenden Standard eine technische Neuerung bedeuten, es nicht gegen der öffentlichen Ordnung zuwider läuft oder gegen die guten Sitten verstößt, sich gewerblich nutzen lässt und das Ergebnis einer erfinderischen Tätigkeit ist.

Der Hauptgrund, weswegen Patente erteilt werden, ist der, Erfinder zu motivieren neue Erfindungen zu machen und das Wissen darüber offen zu legen und damit zu teilen und der gesamten Gasgesellschaft zugänglich zu machen. Da der Patentinhaber allein über die Verwendung seiner Erfindung entscheiden darf, hat er die Möglichkeit seine Erfindung einige Zeit und ungestört durch andere wirtschaftlich zu verwerten. Hinterher wird seine Entwicklung der Gemeinschaft kostenfrei zur Verfügung gestellt. Damit wird ein Anreiz geschaffen, der neue technische Entwicklungen begünstigen soll und eine fortschreitende technische Entwicklung sicher gestellt. Im Gegensatz zum Schutz eines Urhebers nach dem Urheberrechtsgesetz muss ein Patent bei einer entsprechenden Stelle beantragt werden und wird vor Erteilung durch Sachverständige geprüft. Dabei wird in erster Linie ermittelt, ob es sich tatsächlich um eine Neuerung handelt und, ob eine gewisse „Erfindungshöhe“ gegeben ist. Gegeben ist diese, wenn ein „durchschnittlicher Fachmann“, der den Stand der Technik kennt, nicht in naheliegenderweise diese Erfindung herleiten kann.

Das Wort „Patent“ stammt ursprünglich von „litterae patentes“, dem offenen Brief. Diese offenen Brief wurden vom Herrscher ausgestellt und deren Adressat waren alle Untertanen, zumindest aber jene, die ihn zu lesen bekamen. Vergeben wurden Patente für verschiedene Zwecke. So ist noch heute der Begriff „Offizierspatent“ geläufig. Ursprünglich nur ein offener Brief des Königs, der eine bestimmte Person zum Offizier ernannte. Vergabe von Monopolen und Lizenzen wurden durch Patente realisiert. Erst im 19 Jahrhundert wurde der Begriff des Patentes enger und beschränkte sich fortwährend auf technische Entwicklungen.