Die außergerichtliche Mahnung ist eine Zahlungsaufforderung des Gläubigers an einen Schuldner, die zuvor gestellte Rechnung wurde demnach nicht vom Schuldner befriedigt. Nach Ablauf von 20 Tagen kommt der Schuldner in Verzug und hat anfallende Zinsen zu tragen, dies tritt ohne nochmalige Anmahnung in Kraft. Eine Mahnung sollte in Schriftform erfolgen, die Forderung der Vertragserfüllung (z.b. Bezahlung eines Handwerker) sollte klar formuliert sein. Die Zustellung sollte auf jeden Fall als Einschreiben mit Rückschein erfolgen, da dies als Beweis des Erhaltes der Zahlungsaufforderung dient. Wenn die Mahnung erfolglos bleibt, hat man die Möglichkeit das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten. Hierbei wird durch das Gericht ein Mahnbescheid erstellt, der nur formell auf Zulässigkeit geprüft wird.