Ein Mahnbescheid ist der erste Schritt für die Beitreibung von Geldforderungen bei Gericht. Er wird vom Gerichtsvollzieher zugestellt. Auf den Mahnbescheid erfolgt bei Nichteinlegung von Widerspruch der Vollstreckungsbescheid.
Ein Mahnbescheid ist der erste Schritt für die Beitreibung von Geldforderungen bei Gericht. Er wird vom Gerichtsvollzieher zugestellt. Auf den Mahnbescheid erfolgt bei Nichteinlegung von Widerspruch der Vollstreckungsbescheid.