Die Bestandsaufnahme sämtlicher vorhandener Vermögenswerte sowie Schulden eines Unternehmens an einem bestimmten Stichtag bezeichnet man als Inventur, zu der jeder Kaufmann gemäß § 240 HGB sowie §140 und § 141 AO verpflichtet ist. Für die Unternehmensgründung trifft dies ebenso zu wie bei der Übernahme eines Betriebes, Schließung des Unternehmens sowie am Ende eines Geschäftsjahres. Aus dem Vorgang der Inventur resultiert das Inventar, ein Verzeichnis, dem sämtliche Vermögensteile und Schulden unter Auflistung von Art, Menge und Wert zu entnehmen sind.

Man unterscheidet zwischen diversen Inventur-Formen. So wird zum Beispiel die körperliche Inventur innerhalb eines Unternehmens mittels Zählens, Wiegens oder Messens der Gegenstände vorgenommen. Daneben existiert allerdings auch die Möglichkeit, eine Schätzung mit entsprechender Bewertung durchzuführen, falls sich die genaue Aufnahme der einzelnen Dinge als unangemessen schwierig gestaltet. Im Rahmen der Buchinventur werden alle nicht körperlichen Dinge und Schulden, wie Verbindlichkeiten, Bankguthaben und Forderungen anhand von Belegen wertmäßig erfasst. Eine weitere Form der Inventur stellt die Anlageninventur dar, welche die körperliche Bestandsaufnahme für bewegliches Anlagevermögen wie Maschinen, Geschäftsausstattungen und Kraftfahrzeuge ersetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter können in dieser Form nicht bewertet werden. Mittels eines Anlagenverzeichnisses werden dabei folgende Angaben festgehalten: Bezeichnung des Gegenstandes, Datum der Herstellung oder Anschaffung, Bilanzwert am Stichtag, die Kosten für Anschaffung oder Herstellung, die Dauer der Nutzung, die jährliche Abschreibung sowie der Tag des Abgangs.

Jede Form von Inventur ist generell am Bilanzstichtag durchzuführen. Das bedeutet, am letzten Tag eines Geschäftsjahres oder aber zum 31. Dezember eines Kalenderjahres. Flexiblere Zeiten werden im Bereich von Gütern des Vorratsvermögens in Form eines Vereinfachungsverfahrens gewährleistet. Die permanente Inventur, die durch eine permanente Bestandsaufnahme gekennzeichnet ist, ermöglicht den vorhandenen Bestand am Stichtag auch ohne körperliche Bestandsaufnahme festzuhalten. Allerdings muss hierfür eine entsprechendes Lagerbuch geführt werden und nachprüfbare Unterlagen für alle Zugänge und Abgänge vorhanden sein. Dann kann an einem beliebigen Tag des Jahres eine körperliche Inventur durchgeführt werden, wobei das Soll innerhalb des Lagerbuches mit dem körperlichen Bestand verglichen wird.