Unter dem Begriff ‚Gemeinschaftspatent‘ werden die Bemühungen subsumiert, ein europaweit einheitliches Patent einzuführen. Im Gegensatz zu einer europaweiten Übereinkunft bezüglich von Marken- und Geschmacksmustereintragungen, waren die Bemühungen um das Gemeinschaftspatent bisher weniger erfolgreich , da sich die Mitgliedsstaaten nicht auf gemeinsame Standards und Verfahren einigen konnten.

Den Plänen nach soll für das Gemeinschaftspatent keine neue Behörde geschaffen werden, sondern das bereits gegründete Europäische Patentamt herhalten. Das Europäische Patentamt ist keine Institution der Europäischen Union, sondern eine separate Organisation, die durch Verträge zwischen einzelnen EU-Staaten zustande gekommen ist. Die Planungen laufen darauf hinaus, das die Europäische Union dem Europäischen Patentübereinkommen beitritt. Dadurch wäre es möglich, ein europaweit gültiges Patent einzuführen, anstelle des heutigen Vorgehens, ein Patent zentral zu beantragen zu lassen und hinterher Patente für alle Mitgliedsstaaten des Europäischen Patentübereinkommmens. Für Streitigkeiten, die sie aus dem Gesamtpatent ergeben könnten, soll eine weitere Kammer beim europäischen Gericht erster Instanz eingerichtet werden. Geplant ist diese für 2010.

Verglichen mit dem heutigen Verfahren würde ein Gemeinschaftspatent einiges an Übersichtlichkeit und Vereinfachung bringen. Wenn im Augenblick ein Patent nach dem Europäischen Übereinkommen beantragt wird, dann zerfällt das erteilte Patent nach der Prüfung in einzelne Patente für die jeweiligen Mitgliedsstaaten. Wenn die Europäische Union selbst dem Übereinkommen beitreten würde, dann ließe sich ein Gemeinschaftspatent leichter realisieren. Dann gäbe es ein Patent für die EU und gegebenenfalls Einzelpatente für die Übrigen, im Übereinkommen organisierten Staaten (es sind nicht nur EU-Staaten der Vereinbarung beigetreten).

Geschichtlich wurde bereits 1975 ein entsprechender Vertrag unterzeichnet. Dessen Ratifizierung scheiterte bisher allerdings an dem Umstand, das ein europäisches Patent die nationalen Patente vollständig ersetzt hätte. Ein Verzicht auf Souveränität, den viele Mitgliedstaaten wohl nicht bereit waren hinzunehmen. 2000 wurde ein erneuter Anlauf versucht. Dieser verzichtete auf die Ersetzung der nationalen Patente, und sollte das europäische Patent lediglich als Option für neue Patentanmeldungen bereitstellen.