Ein Erfinderberater ist mehr ein Unternehmensberater, der seinen Schwerpunkt bei Unternehmungen hat, deren Geschäftsidee auf schützbaren Ideen und Entwicklungen beruht. Er steht in Fragen des Patentrechts, sowie des Marken- und Gebrauchsmusterschutzes zur Verfügung, und berät seine Kunden bei der Erlangung bzw. Eintragung von Marken in das jeweilige Register. Viele Erfinderberater haben sich lediglich auf die Vermarktung von Erfindungen spezialisiert, unterstützen also den Erfinder bei der Markteinführung einer Entwicklung. Neben rein privaten Erfinderberatern gibt es noch Fachleute zum Beispiel an Universitäten oder in Erfindervereinen, die die Mitglieder in Patentfragen unterstützen. Hier liegt der Schwerpunkt aber meist auf der Anmeldung von Patenten, weniger bei der Sicherung von Markenrechten. Einige Unternehmen und Erfinderberater bieten ihre Dienstleistung auf Provisionsbasis an, das hat für den Erfinder den Vorteil, das seine eigenen Kosten und das damit verbundene Risiko sinken und er seinen Berater durch die Aussicht auf große Gewinne motivieren kann.
Die Berufsbezeichnung des Erfinderberaters ist rechtlich nicht geschützt. In Deutschland kann ihn jeder ergreifen, in Österreich fällt er unter die GewO und Ausübende müssen mindestens die Anforderungen eines Unternehmensberaters erfüllen. Eine besondere Qualifikation muss ein Erfinderberater erst nachweisen, wenn er sich Patentanwalt oder Patentingenieur nennen möchte. Dies sind standardisierte Berufsausbildungen mit Vorgaben für Lerninhalte und Prüfungen.
Die Hauptaufgabe des Erfinderberaters liegt darin, dem Erfinder einen Überblick über die Werthaltigkeit seiner Erfindung zu verschaffen. Die Vermarktbarkeit zu analysieren und gegebenenfalls Konzepte dafür bereitzustellen. Für weitergehende Fragen, die jenseits seines Kenntnishorizonts liegen verweist er den Erfinder an die entsprechenden Stellen, wie einen Patentanwalt oder die Abteilungen der IHK und Handwerkskammer oder ähnliches.
Für einen Erfinder ist es schwer abzuschätzen, wie seriös ein Berater ist. Generell gilt, das Details einer Erfindung nur preisgegeben werden, wenn zuvor eine Geheimhaltungserklärung unterzeichnet wurde. Des weiteren sollte der Erfinder nach Referenzen fragen und sich belegen lassen, das der Berater Kontakte zu potenziellen Lizenznehmern und Produzenten besitzt, so er denn damit wirbt. Hilfreich ist auch das Durchsuchen von kostenfreien Datenbanken, mit der Frage, ob bereits eine ähnliche Erfindung beantragt wurde. Dies verhindert, dass der Berater für Erfindungen Aufträge annimmt, die längst Patentiert wurden.