Unter einer Entschädigung im herkömmlichen Sinne versteht man Geldleistungen, die einer Person wegen eines entstandenen Nachteils oder einer Einschränkung durch die öffentliche Hand zustehen. Die Bezeichnung Schadenersatz kommt dagegen eher im Privatbereich vor, wenn es um den zivilrechtlichen Ausgleich für Einbußen der unterschiedlichsten Art geht.
Prinzipiell darf der Staat einem Bürger lediglich einen wirtschaftlichen Nachteil zumuten, falls im Ausgleich eine Entschädigung hierfür vorgesehen ist. Vor allem bei Gesetzen, die mit Enteignung einhergehen, sind Entschädigungen von vorne herein Voraussetzung. Ohne sie wären diese Gesetze nicht durchführbar. Im Bezug auf das Steuerrecht unterliegen Geldleistungen für Entschädigungen dabei steuerlichen Begünstigungen. So muss zum Beispiel für Entschädigungen, die keiner Einkunftsart zuzuordnen sind, gar keine Einkommensteuer gezahlt werden. Unter diese Regelung fällt unter anderem das Schmerzensgeld. Außerdem gibt es etliche besondere Befreiungsvorschriften. Nicht versteuert werden müssen Kapitalabfindungen im Zusammenhang mit der gesetzlichen Rentenversicherung, Abfindungen des Arbeitgebers in Bezug auf eine Kündigung und auch Übergangsbeihilfen sowie Übergangsgelder wegen Entlassung aus einem Arbeitsverhältnis, denen eine gesetzliche Vorschrift zugrunde liegt.
Bei anderen Formen von Entschädigungen kommen Tarifbegünstigungen zum Tragen, so zum Beispiel bei denen, die durch Zahlungen eines Mitbewerbers entstehen, welche die Aufgabe der bisherigen Tätigkeit voraussetzt oder Entschädigungen, die für die Aufgabe einer Gewinnbeteiligung gezahlt werden. In zahlreichen Fällen werden Entschädigungen durch das deutsche Justizvergütungs- und entschädigungsgesetzt geregelt. Dieses Gesetz hat die Nachfolge des Gesetzes für die Entschädigung von Zeugen und Sachverständen angetreten, das früher zur Anwendung kam. Im Hinblick auf das Thema Entschädigung stellt der Fall von Entschädigungen für Zwangsarbeit während der Zeit des Nationalsozialismus dar. Die Frage inwieweit die Bundesrepublik Deutschland oder auch größere Unternehmen, die von den zwangsrekrutierten Arbeitern zur damaligen Zeit profitierten, zur Zahlung von Entschädigungen über den zivilrechtlich zu sehenden Schadenersatz hinaus verpflichtet sind, wurde lange diskutiert. Das Interesse war enorm und rückte das Thema Entschädigungen über lange Zeit in den Focus des öffentlichen Interesses.