Unter Einnahmen versteht man im allgemeinen den Zufluss von Geld. Betriebswirtschaftlich und steuerlich gesehen unterscheidet sich die Einnahme. Während unter steuerlichen Aspekten alle Güter die in Geldeswert oder Geld bestehen, Einnahmen sind, sobald Sie in einer der im Paragraph 2 (Einkommenssteuergesetz) genannten sieben Einkunftsarten zufließt, so muss unter betriebswirtschaftlichen Aspekten eine Einnahme nicht gleich ein Geldeingang sein, da auch eine Forderung das Geldvermögen erhöht.