Das Einkommensteuergesetz der Bundesrepublik Deutschland regelt die Besteuerung des Einkommens natürlicher Personen.
Erlassen wurde dieses Gesetz bereits 1934. Seitdem wurde es öfters geändert, zuletzt im März 2007.
Die vom Aufkommen her wichtigste Erhebung der Einkommenssteuer ist die Lohnsteuer. Die steuerpflichtige, natürliche Person muss einmal im Jahr eine Einkommenssteuererklärung bei dem zuständigen Finanzamt abgeben. Diese schriftliche Erklärung dient als Grundlage zur Festsetzung der Einkommensverhältnisse. Sie wird unter Arbeitnehmern auch Lohnsteuer-Jahresausgleich genannt. Andere Erhebungsformen sind dass allgemeine Verfahren (Festsetzung durch Veranlagung, Erhebung per Steuerbescheid, in einigen Fällen die Zwangsvollstreckung), sowie die Kapitalertragssteuer.
Des Weiteren wird auch zwischen beschränkter und unbeschränkter Steuerpflicht unterschieden. Unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sind alle natürlichen Personen, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

Die sachliche Steuerpflicht wird in insgesamt sieben Einkunftsarten aufgeteilt:

Einkünfte aus Vermietungen, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, Einkünfte aus Kapitalvermögen, Einkünfte aus Landwirtschaft, sowie sonstigen Einkünften.
Die Besteuerung juristischer Personen wird hingegen durch andere Steuergesetze geregelt.