Der Begriff Buchführung steht für die komplette Aufzeichnung aller Geschäftsvorgänge mittels entsprechender Belege und gilt in diesem Zusammenhang als wichtigster Teil der Rechnungsführung einer Unternehmens. Die Buchführung ermöglicht eine konstante Beobachtung des Geschäftsverlaufes, die Kontrolle und nicht zuletzt die Planung für weiteres Vorgehen. Die in der Privatwirtschaft meist angewandte Art der Finanzbuchhaltung stellt dabei die doppelte Buchführung dar. Diese Bezeichnung entstand aus der Besonderheit, dass jede Buchung auf zwei Konten vermerkt wird, auf einem Aktiv- und einem Passivkonto. Gebucht wird immer der selbe Wert, einmal im Soll und einmal im Haben.
Zu den Grundlagen der ordnungsgemäßen Buchführung gehört die Forderung, dass keine Buchung ohne Beleg vorgenommen werden darf. Belege dienen immer dem Nachweis darüber, dass die erfolgten Buchungen rechtens sind. Anhand der doppelten Buchführung lässt sich der Erfolg eines Betriebes auf zwei unterschiedlichen Wegen nachweisen. Zum einen anhand des Vergleichs des Eigenkapitals des aktuellen Jahres mit dem in der Bilanz des Vorjahres ausgewiesenen. Zum anderen lassen sich Erträge und Aufwendungen des laufenden Jahres in der Gewinn- und Verlustrechnung überblicken.
Man unterscheidet in der Buchführung zwischen Hauptbuch und Grundbuch oder auch Journal. Die Bezeichnung Buch ist dabei ein Überbleibsel aus der Zeit, als entsprechende Einträge noch per Hand in gebundene Bücher vorgenommen wurden. Im Journal werden sämtliche Geschäftsvorfälle anhand laufender Nummern und unter Berücksichtigung von Datum, Beträgen, dem Verweis auf den entsprechenden Belege sowie die Kontierung festgehalten. Hierdurch wird dem buchhalterischen Prinzip Rechnung getragen, dass sich alle Geschäftsvorgänge chronologisch nachvollziehen lassen müssen. Dem gegenüber steht das Hauptbuch, in das sämtliche Grundbuchungen des Journals unter Berücksichtigung des entsprechenden Buchungssatzes auf die jeweiligen Konten übertragen werden. Zu Beginn eines jeden Geschäftsjahres werden die Konten dabei mit den Endbeständen des vergangenen Jahres eröffnet. Beim Buchen generell muss die Grundregel beachtet werden, dass zunächst ein Eintrag im Journal und anschließend dann auf dem entsprechenden Konto im Hauptbuch vorgenommen wird.