Die Bilanz als Bestandteil des Jahresabschlusses oder Zwischenabschlusses dokumentiert neben der Gewinn- und Verlustrechnung den ökonomischen Erfolg eines Unternehmens mit Blick auf die Vergangenheit. Meist handelt es sich bei dem zu berechnenden Zeitraum um das abgelaufene Geschäftsjahr. Der Tag der Bilanzerstellung wird dabei als Bilanzstichtag bezeichnet.

Es wird zwischen diversen Bilanzarten unterschieden. Die laufenden Bilanzen werden dabei generell mindestens zum Ende eines Geschäftsjahres erstellt, bei börsennotierten Unternehmen besteht die Verpflichtung zur Erstellung einer Bilanz am Ende jedes Quartals. Neben dieser Bilanzform gibt es Sonderbilanzen, die auch als außerordentliche Bilanzen bezeichnet werden. Sie dienen entweder der Entscheidungshilfe innerhalb eines Unternehmens oder werden in bestimmten Fällen vom Gesetzgeber vorgeschrieben. Hierunter fällt die Fusionsbilanz ebenso wie die Gründungs- und die Liquiditätsbilanz. Die Mehrzahl der Unternehmen ist verpflichtet, zum einen eine Handelsbilanz und zum anderen auch eine Steuerbilanz zu erstellen. Die Handelsbilanz erfüllt dabei den Zweck, die realen Verhältnisse eines Unternehmens darzustellen, die Steuerbilanz stellt eine zutreffende Erfolgsermittlung für die Ertragsbesteuerung in den Bereichen Körperschaftssteuer, Gewerbesteuer und Einkommensteuer dar. Eine Eröffnungsbilanz muss vom Gesetz her jeder Kaufmann erstellen, der mit seinem Handelsgewerbe beginnt.

Der Aufbau einer Bilanz setzt sich aus zwei Bereichen zusammen, Aktiva und Passiva. Aus den Aktiva, zu deutsch den „Tätigen“ , ist ablesbar, was alles für das Unternehmen tätig ist, über welche verschiedenen Vermögensteile es also verfügt. Dazu gehören das Anlage- und Umlaufvermögen. Unter dem Anlagevermögen erscheinen die langfristigen Anlagen wie Grundstücke, Gebäude, Maschinen, Werkzeuge, die Betriebs- und Geschäftsausstattung, Konzessionen, Patente und Beteiligungen. Zum Umlaufvermögen rechnet man die kurzfristigen Anlagen wie zum Beispiel Rohstoffe, Hilfsstoffe, Waren, Forderungen und bereits geleistete Anzahlungen. Die Passiva-Seite dokumentiert die Herkunft der Mittel, also wie diese finanziert sind. Dabei unterscheidet man zwischen Eigenkapital und Fremdkapital. Über Eigenkapital kann das Unternehmen unbeschränkt verfügen, unter Fremdkapital werden die Mittel verstanden, die unter zeitlicher Befristung von Dritten erbracht werden. Hierunter fallen zum Beispiel Hypotheken und Darlehen sowie Lieferantenkredite.