Unter dem Begriff der Abschreibung versteht man den Wertverlust eines Unternehmensvermögens im Hinblick auf dessen Umlauf- und Anlagevermögen. Normale Verschleißerscheinungen oder altersbedingter Wertverfall werden ebenso wie Preisverfall, unfallbedingte Schäden oder sonstige außergewöhnliche Gründe hierbei berücksichtigt. Grundlage der Abschreibungen generell ist die Tatsache, dass bauliche Anlagen und Maschinen sich in der Regel nicht sofort entwerten, sondern dies im Laufe der Jahre geschieht. Aus diesem Grund wird jährlich ein entsprechender Teil der Herstellungs- oder Anschaffungskosten dieser Anlagen in der Buchführung abgeschrieben. Die Abschreibung ermittelt somit immer den aktuellen Wert des Betriebsvermögens und bietet die Möglichkeit, diesen buchhalterisch nachvollziehen zu können, was unter anderem eine entsprechend angepasste Preiskalkulation ermöglicht.

Man unterscheidet zwischen zwei möglichen Abschreibungsmethoden. Die direkte Abschreibung vermindert dabei den Wert des entsprechenden Vermögensgegenstandes sofort in der Bilanz, bei der indirekten Abschreibung wird lediglich ein Posten zur Wertberichtigung eingesetzt, auf den künftige Abschreibungen aufgesetzt werden. So verringert sich bei der direkten Abschreibung die Bilanzsumme, bei der indirekten bleibt diese gleich.

Als Abschreibungsbeginn gilt in der Regel der Tag der Anschaffung oder Lieferung einer Sache. Dieser Tag wird normalerweise dann auch als Zeitpunkt des Beginns der betrieblichen Nutzung vorausgesetzt. Unbewegliche Dinge wie Gebäude ermöglichen die Abschreibung ab dem Tag der Übergabe. Das Ende der Abschreibungsmöglichkeit ist der Verlust, der Verkauf oder die Verschrottung einer betrieblich genutzten Sache. Bei der planmäßigen Abschreibung ist der Buchwert im letzten Jahr der Nutzung auf 0. Wenn das selbe Wirtschaftsgut dann noch weiter im Unternehmen eingesetzt wird, ist es mit einem sogenannten Erinnerungswert von 1 Euro innerhalb der Buchführung weiter angegeben. Eine andere Möglichkeit besteht in der Berücksichtigung des angenommenen Verkaufserlöses eines nach vollendeter Abschreibung noch brauchbaren Wirtschaftsgutes. Dies kann Einfluss auf den kalkulatorischen Wertverlust haben, welcher dann das Volumen der Abschreibung verringert.

Die Abschreibung in betriebswirtschaftlicher Hinsicht ist generell nicht als periodenwirksamer und realer Abfluss von Zahlungsmitteln, sondern als Wertminderung der Aktiva innerhalb der Bilanz zu sehen.