Kind beschädigt fremdes Auto, zahlt das die Haftpflichtversicherung?

Haftpflichtversicherung

Kind beschädigt fremdes Auto, zahlt das die Haftpflicht?

Haftpflichtversicherung – unersetzlich und doch bezahlbar

Eine Haftpflichtversicherung kann Sie vor dem finanziellen Ruin bewahren. Jeder sollte eine solche Absicherung haben, um vor finanziellen Schäden geschützt zu sein, die Sie selber oder Ihre Kinder anderen Personen zufügen. Passieren kann immer etwas, egal wie sehr Sie sich auch vorsehen. Da ist es wichtig, finanziell abgesichert zu sein.

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Haftpflichtversicherung – wer ist abgesichert und warum

Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgeschäden, wenn Sie jemand anderem einen Schaden zugefügt haben. Wer mit beiden Beinen fest im Leben steht, der ist vor Missgeschicken nicht gefeit. Da kann auch Ihnen schnell mal etwas daneben gehen. Die Haftpflichtversicherung schützt Sie vor Ansprüchen, die von Dritten Ihnen gegenüber geltend gemacht werden. Andererseits wehrt sie aber auch unberechtigte Ansprüche ab. Solche Ansprüche können beispielsweise durch Vertragsverletzungen oder fahrlässiges Verhalten entstehen.

Abgesichert sind dabei in der Regel nicht nur Sie selber, sondern auch Ihre im Haushalt lebenden Kinder. Das ist besonders wichtig, da gerade Kinder oft ein unberechenbares Verhalten, meist unbeabsichtigt, an den Tag legen und somit schneller für die Entstehung von Missgeschicken verantwortlich sind als andere. Gerade beim Spielen reichen die Gedankengänge noch nicht aus, um die Konsequenzen von bestimmten Handlungen abzusehen.

Passiert also etwas, egal ob durch Sie selber oder Ihre Kinder, kann das schnell teuer werden, besonders dann, wenn hochwertige Gegenstände, wie zum Beispiel Autos, beschädigt werden. Gut, wenn Sie in einem solchen Fall haftpflichtversichert sind. So müssen Sie nicht selber für den verursachten Schaden aufkommen, sondern die Versicherung trägt den Schaden.

Allerdings sollte man hier genau auf die Versicherungsbedingungen und die abgesicherten Inhalte achten.

 

Versicherungsschutz durch die Haftpflichtversicherung speziell bei Kindern

In dem Falle, dass Ihr Kind einen Schaden an einem fremden Auto verursacht hat, wird dieser Schaden in der Regel durch die Haftpflichtversicherung reguliert.

Allerdings gibt es hier auch Einschränkungen. Kinder zählen im Allgemeinen erst ab 7 Jahren als deliktsfähig. Wenn nun also ein 6-jähriges Kind ein Auto beschädigt, kann es passieren, dass die Versicherung nicht bezahlt.

Der Grund: Das Kind kann aufgrund des Alters nicht haftbar gemacht werden. Daher sollten Sie darauf achten, dass in Ihrer Haftpflichtversicherung eine Absicherung für noch nicht deliktsfähige Personen mit eingeschlossen ist. Ist das der Fall, dann kommt die Versicherung auch für den Schaden auf.

 

Wie lange sind Kinder mit abgesichert?

Da die Haftpflichtversicherung nicht nur für Sie alleine, sondern auch für Ihre Kinder zuständig ist, ist eine separate Absicherung in der Regel nicht nötig.

Kinder sind bis zur Volljährigkeit bei Ihnen mitversichert. Selbst wenn es nach der Volljährigkeit noch unverheiratet ist und sich noch in der Schule oder einer direkt daran anschließenden Ausbildung befindet, greift die Versicherung der Eltern. Eine eigene Versicherung wird ab dem Zeitpunkt fällig, wo Ihr Kind die Ausbildung beendet hat und selber Geld verdienen kann oder wenn Ihr Kind das 25. Lebensjahr vollendet hat.

Die genauen betraglichen Grenzen in der entsprechenden Haftpflichtversicherung sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich. Daher sollten Sie immer genau nachschauen, bis zu welcher Summe und vor allem in welchem Umfang Ihr Kind mit abgesichert ist.