Umwelthaftpflichtversicherung

Umwelthaftpflichtversicherung

Umwelthaftpflichtversicherung

Die Umwelthaftpflichtversicherung ist eine besondere Variante der Betriebshaftpflichtversicherung. Sie sichert grundsätzlich die Schäden ab, die aufgrund der Produktionsanlage, des Betriebs allgemein und der Produkte in der Umwelt passieren könnten. Das entsprechende Umwelthaftpflichtgesetz (UmweltHG) gibt es seit 1991.

 

Umwelthaftpflichtversicherung – Was versichert ist

Die Umwelthaftpflichtversicherung sichert Unternehmen gegen Schäden ab, die Anlagen, der Betrieb oder die Produkte an Boden, Luft und Wasser verursachen. Grundsätzlich ist die Haftung nach dem Umwelthaftungsgesetz unabhängig von der direkten Aktivität. Vielmehr handelt es sich hierbei in den meisten Fällen um eine Gefährdungshaftung.

In der Praxis bedeutet das, dass Unternehmen, die eine Anlage betreiben, per se haftbar sind, ohne dass sie einen Schaden aktiv provoziert haben (Ursachenvermutung). Möglich ist die Absicherung von Schäden u.a. durch Öltanks, Betriebsmittel und Abscheideanlagen.

 

Für wen die Umwelthaftpflicht geeignet ist

Eine Umwelthaftpflicht ist für die meisten Betriebe empfehlenswert, die selbst Produktionsanlagen betreiben. Denn auch wenn diese nicht grundsätzlich umweltgefährdend sind, so können die Folgen eines Defekts an einer Maschine bereits negative Umwelteinwirkungen haben.

Da gerade Umweltschäden schnell in Millionenhöhe steigen, empfiehlt sich an dieser Stelle eine Umwelthaftpflicht. Ein sicheres Indiz für die Notwendigkeit einer Umwelthaftpflicht ist der Betrieb von Anlagen, die nach Umweltschutznormen genehmigungs- bzw. anzeigepflichtig sind. Werden gewässerschädliche Stoffe produziert, so empfiehlt sich auch hier der Abschluss einer Umwelthaftpflicht.

 

Vorteile der Umwelthaftpflicht

Gerade Umweltschäden sind in der Regel kaum kalkulierbar und können sich schnell auf sechsstellige Beträge belaufen. Für diese Eventualitäten Rücklagen zu bilden, ist kaum möglich. Daher bietet die Umwelthaftpflichtversicherung den Vorteil, die private sowie betriebliche Existenz zu sichern.

Besonders für Betriebe mit entsprechenden Risikofaktoren empfiehlt sie sich als sinnvolle Ergänzung der Basisabdeckung, die mit in der regulären Betriebshaftpflichtversicherung inbegriffen ist. Genau wie eine Haftpflichtversicherung prüft auch die Umwelthaftpflicht die Forderungen und begleicht diese dann entsprechend.

 

Nachteile der Umwelthaftpflicht

Für stark gefährdete Betriebe ist es besonders schwer, einen Versicherer zu finden, der für etwaige Umweltschäden aufkommen würde. Darüber hinaus gilt hier wie bei allen anderen Haftpflichtversicherungen, dass die Versicherung nach einem oder mehreren Schäden ihrerseits kündigen kann. Ist sie erst einmal gekündigt, so ist es fast unmöglich, einen neuen Versicherer zu finden.

 

Kriterien für den Abschluss einer Umwelthaftpflicht

Grundsätzlich ist hier ein Versicherungsvergleich nach dem folgenden Kriterienkatalog ratsam, um den Anbieter zu finden, der das beste Preis-Leistungs-Verhältnis bietet.

  • die Deckungssumme. Grundsätzlich gilt, dass die Deckungssumme sich nach der Art der Gefährdung richtet. Da Personen-, Vermögens- und Sachschäden inbegriffen sind, liegt die Deckungssumme in der Regel bei 2 Mio. €.
  • die Deckungsvorsorge. Besonders gefährdete Anlagen müssen zusätzlich über eine Betriebshaftpflichtversicherung abgesichert sein, die im Schadensfall für einen Teilbereich aufkommt.
  • die Versicherung stillgelegter Anlagen. Da gerade im umweltgefährdenden Bereich zwar einige Anlagen stillgelegt wurden, damit allerdings noch lange nicht das Gesundheitsrisiko erlischt, tun Versicherungsnehmer gut daran, die Umwelthaftpflicht über die Stilllegung hinaus zu erhalten. Ggf. können die Beiträge entsprechend verringert werden.
  • die Versicherungsleistungen. Betriebsbedingte Umweltschäden sind grundsätzlich nicht versichert. Auch sind Folgen, die aus dem Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen entstehen, nicht immer abgedeckt.
  • der Versicherungsort. Grundsätzlich beschränkt sich der Versicherungsschutz auf Anlagen im Inland. Hat eine im Inland produzierte Produktreihe umweltschädliche Einflüsse im Ausland, so greift die Versicherung in der Regel auch dann.
  • der Versicherungsschutz. Die Umwelthaftpflicht greift nur dann, wenn der Betrieb alle gesetzlich verankerten Auflagen einhält. Manche Versicherungen schließen auch besonders gefährdete Anlagen aus. Grundsätzlich gilt: In der Police ist genau aufzuführen, was versichert wird.

 

Tipp zur Umwelthaftpflichtversicherung

Versicherungsnehmern sei geraten, vor Abschluss einer Umwelthaftpflicht-Einzelversicherung die Details der Betriebshaftpflichtversicherung zu überprüfen. Bei besonders großen Gefahren empfiehlt es sich, beide Versicherungen abzuschließen. Dann allerdings sollten sich die einzelnen Komponenten ergänzen und nicht überschneiden.