Firmenrechtsschutzversicherung

Firmenrechtsschutzversicherung

Firmenrechtsschutzversicherung

Eine Firmenrechtsschutzversicherung sichert mögliche Rechtsstreitigkeiten ab. Unternehmen, Freiberufler und Selbstständige sollten erwägen, eine solche Versicherung abzuschließen. Eine übliche private Rechtsschutzversicherung schließt Rechtsstreitigkeiten aus einer gewerblichen Tätigkeit nicht mit ein.

 

Firmenrechtsschutzversicherung – Was versichert ist

Als Standard sind mit einer Firmenrechtsschutzversicherung im Falle eines Rechtsstreites alle Gerichtskosten versichert. Zu den Gerichtskosten zählen Nebenkosten wie Aufwendungen und Honorare für Anwälte und Gutachter. Eine Rechtsschutzversicherung ist in der Regel modular aufgebaut.

Der Versicherungsnehmer kann entscheiden, ob er den komplett vom Versicherer angebotenen Leistungsumfang erhalten möchte oder ob er nur bestimmte Bereiche auswählt. Zu verfügbaren Modulen gehören unter anderen Arbeitsrechtsschutz, Strafrechtsschutz, Schadenersatzrechtsschutz und Sozialgerichtsrechtsschutz. Je nach Branche ist es für die Versicherten von Bedeutung, Verkehrs- oder Immobilienrechtsschutz zu inkludieren.

 

Für wen die Firmenrechtsschutzversicherung geeignet ist

Eine Firmenrechtsschutzversicherung greift bei unternehmerischen Rechtsstreitigkeiten. Sie übernimmt die Kosten von unter Umständen langwierigen Prozessen. Demzufolge kann sie Unternehmen vor dem wirtschaftlichen Ruin schützen.

Die von der Versicherung zu übernehmenden Kosten betreffen Streitfall und Verfahren. Besonders für Betriebe, die damit rechnen müssen, dass es zu Streitigkeiten mit dem Straf- oder Arbeitsgericht kommen könnte, eignet sich der Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung.

 

Vorteile

Wie schon vorab erwähnt, entwickeln sich Rechtsstreitigkeiten manchmal zu sehr dauerhaften Prozessen. Diese können im Laufe der Zeit enorme Kosten verursachen. Besteht keine Firmenrechtsschutzversicherung, kann das möglicherweise den wirtschaftlichen Ruin eines Geschäftsbetriebes bedeuten.

 

Nachteile

Zivil gerichtliche Streitigkeiten, Verwaltungsstreitigkeiten und Mahnverfahren übernimmt eine Firmenrechtsschutzversicherung nicht. Bei Streik, Tarifverträgen und Streitigkeiten in Bezug auf Patent- und Markenrechte greift sie ebenfalls nicht.

In diesen Bereichen entstehen einem Unternehmen jedoch auch schnell erheblicher Arbeitsaufwand sowie Ausgaben. Der Versicherungsnehmer sollte vor Abschluss genau prüfen, welche erdenklichen Risiken für Rechtsstreitfälle bei seiner individuellen gewerblichen Tätigkeit bestehen.

 

Kriterien für den Abschluss einer Firmenrechtsschutzversicherung

Eine Firmenrechtsschutzversicherung für Unternehmen und Selbstständige kann im Notfall die Abwendung eines Bankrotts bedeuten. Ob und welche betriebliche Rechtsschutzversicherung sich lohnt, sollte der Versicherungsnehmer nach folgenden Kriterien überprüfen:

  • das Risikopotenzial des individuellen Unternehmens: Besteht die Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit, dass es zu Streitfällen vor dem Arbeitsgericht kommen kann? Als Arbeitgeber ist eine Firmenrechtsschutzversicherung grundsätzlich empfehlenswert.
  • die Betriebsausstattung: Firmenfahrzeuge bzw. ein Fuhrpark sollten mit einer Verkehrsrechtsschutzversicherung abgesichert werden.
  • die Betriebsstätte: womöglich ist es ratsam, das Gebäude/die Immobilie mitzuversichern.
  • die Flexibilität und Auswahlmöglichkeit bei den Versicherungsmodulen. Vernünftig und positiv ist, wenn der Versicherungsnehmer sein persönliches Paket zusammenstellen kann.
  • den Preis für die Versicherung. Die Kosten der Anbieter variieren, bei zum Teil gleichem Leistungsumfang.
  • die Tarifunterschiede der Leistungspakete. Manche Versicherungen offerieren Basis-, Komfort- und Premium-Kategorien an
  • die Zusatzleistungen der Versicherung. Einige Versicherer bieten zum Beispiel eine kostenlose 24-stündige Hotline an, bei der der Versicherungsnehmer die erste Hilfestellung und Beratung erhält.