Lebensversicherung Vergleich

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Ratgeber Lebensversicherung Vergleich

In Deutschland gibt es rund 97 Millionen Lebensversicherungsverträge. Rein statistisch hat somit jeder Arbeitnehmer mindestens zwei Policen, wobei die Zahlen steigend sind. Eine Lebensversicherung stellt daher für viele Menschen eine beliebte Form dar, um sich zum einen im Alter finanziell abzusichern oder andernfalls seine Mitmenschen und Angehörige im Falle des eigenen Todes. Im Folgenden werden die wichtigsten Formen der Lebensversicherung dargestellt, sowie ihre Varianten und die möglichen Zusatzversicherungen. Dies soll ihnen zum einen dafür dienen einen Überblick zu gewinnen und zum anderen dabei helfen, die für sie geeignete Lebensversicherung zu ermitteln. Abschließend wird zudem ein Blick auf die relevanten Faktoren gerichtet (Alter, Versicherungssumme etc.), die bei einem Abschluss berücksichtigt werden müssen.

Arten der Lebensversicherung

Die private Rentenversicherung

Bei der Rentenversicherung wird ihnen eine lebenslange Rente in vereinbarter Höhe garantiert, wobei es drei Varianten gibt, zwischen denen der Kunde wählen kann.

Rentenversicherung mit aufgeschobener Rentenzahlung

Hierbei handelt es sich um die klassische Form der Rentenversicherung, bei der der Versicherte das Kapital durch regelmäßige Zahlungen aufbaut. Bei den Zahlungsmodalitäten kann man zwischen einer monatigen, vierteljährlichen, halbjährlichen oder jährlichen Zahlung wählen. In diesem Zusammenhang gilt, je größer die Zahlungsabstände sind, desto geringer fällt der zu zahlende Versicherungsbetrag aus. Dies resultiert u.a. aus den geringeren Verwaltungskosten und Aufwand, den der Dienstleister erbringen muss. Beim Vertragsabschluss kann der Versicherter nunmehr entscheiden, ob er die Versicherungssumme auf einen Schlag erhalten möchte, die sogenannte Kapitalabfindung, oder ob er das Kapital in Form einer lebenslangen Rente ausgezahlt bekommen möchte. Diesbezüglich sollte man sicher sein, da eine Änderung im Nachhinein nicht möglich ist. Des Weiteren kann der Versicherte den Zeitpunkt der Auszahlung festlegen.

Sofortrente

Bei dieser Variante wird dem Versicherten die Versicherungssumme sofort nach Abschluss mittels einer lebenslangen Rentenzahlung ausgezahlt. Voraussetzung hierfür ist die vorherige Einzahlung der gesamten Versicherungssumme. Dabei bestimmt die Höhe der Versicherungssumme die Höhe der Sofortrente. Neben der garantierten Rente ist zudem eine Beteiligung an der Überschussrente möglich. Des Weiteren kann man eine Garantiezeit vereinbaren, die im Todesfall gewährleistet, dass die Rente bis zum Ende der Garantiezeit an die Hinterbliebenen weiter gezahlt wird. Sofern eine Beitragsrückgewähr vereinbart wird, erhalten die Hinterbliebenen im Todesfall eine Einmalzahlung abzüglich der bereits ausgezahlten Renten. Schlussendlich hat man die Möglichkeit eine Hinterbliebenen-Zusatzversicherung abzuschließen, die explizit den Partner im Todesfall des Versicherten absichern soll.

Die fondsgebundene Rentenversicherung

Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung sollen Gewinne aus Aktien-, Rentenpapier- und Immobiliengeschäften erzielt werden. Dabei wird der Sparanteil der Versicherungssumme in einem oder mehreren Investmentfond angelegt. Im Gegensatz zur vorherigen Variante, kann bei der fondsgebundenen Rentenversicherung bei Vertragsabschluss noch keine endgültige Rentenhöhe garantiert werden. Dies ergibt sich aus der Schnelllebigkeit des Wirtschaftsmarktes und der Unvorhersehbar seiner Entwicklung. Diesbezüglich kann die Versicherungssumme bei Verlusten der Investmentfonds sinken. Sofern Gewinne erzielt werden, steigt die Versicherungssumme. Während der Vertragslaufzeit hat der Versicherte die Option in andere Fonds zu investieren. Dieser Wechsel ist bei vielen Anbietern einmal pro Jahr kostenlos möglich.

Die Riester-Rente

Bei der Riester-Rente handelt es sich ebenfalls um eine private Rentenversicherung, die auf freiwilliger Basis abgeschlossen wird. Hierbei zahlt man während seines Berufslebens Beiträge in eine private Rentenversicherung, einen Banksparplan oder einen Fonds. Die Auszahlung des Kapitals erfolgt in Form einer lebenslangen Rente bei Eintritt in das Rentenalter. Sollte der Versicherte sterben, wird den Hinterbliebenen das Kapital über einen bestimmten Zeitraum ausgezahlt. Das Besondere ist dabei, dass man  staatliche Zulagen und Steuerfreibeträge bekommt. Der Versicherer garantiert zudem die Mindestauszahlung der eingezahlten Beiträge und eine Mindestverzinsung von 2,25 Prozent. Den Anspruch auf die staatliche Förderung haben alle Arbeitnehmer, die gesetzlich versichert sind, Beamte, Soldaten, Zivildienstleistende, Eltern im Erziehungsurlaub, freiwillig gesetzlich Rentenversicherte und Arbeitslose.

Die Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung dient insbesondere einem Zweck: der Vorsorge für die Hinterbliebenen. In diesem Fall wird bei Vertragsabschluss ein absoluter Betrag festgelegt, der den Hinterbierenden im Todesfall des Versicherten ausgezahlt wird. Sollte der Versicherte das festgeschriebene Lebensalter erreichen, werden keine Leistungen fällig. Lediglich eine Überschussbeteiligung ist möglich. Für den Kapitalaufbau im Alter eignet sich diese Form der Lebensversicherung somit keinesfalls. Gleichwohl ist ein Abschluss sinnvoll, wenn z.B. durch den Todesfall der Hauptverdiener weg fällt und die Familie daher vor große finanzielle Schwierigkeiten gestellt wird. In jedem Fall sollte eine Risikolebensversicherung abgeschlossen werden, wenn beispielsweise ein Darlehen für das Haus aufgenommen wurde. Die Abzahlung kann durch die Versicherungsleistung gedeckt werden. Die Auszahlung des Kapitals ist im Todesfall steuerfrei. Außerdem sind die Beiträge einer Risikolebensversicherung relativ gering. Die Restschuldversicherung stellt eine spezielle Form der Risikolebensversicherung dar. Sie garantiert den Hinterbliebenen dabei, dass eventuell ausstehende Zahlungen des Versicherten, z.B. Ratenzahlungen, durch die Versicherung getilgt werden. Zudem gibt es die Möglichkeit für verheiratete Paare oder Lebensgefährten über eine Risikolebensversicherung beiderseits geschützt zu werden. Im Todesfall einer der Lebenspartner ist die Versicherung somit zur Zahlung verpflichtet. Der Fachbegriff hierfür lautet „auf zwei verbundene Leben“. Diese Art der Risikolebensversicherung ist preiswerter als zwei Policen abzuschließen.

Die Kapitallebensversicherung

Diese Form ist die wohl bekannteste Variante der Lebensversicherung. Sie garantiert dabei zum einen die Absicherung der Hinterbliebenen und zum anderen sorgt sie für den Ruhestand vor. Sofern der Versicherte stirbt, wird die Versicherungssumme den Hinterbliebenen ausgezahlt. Sollte der Versicherte das vereinbarte Lebensalter erreichen, wird ihm die Summe gut geschrieben. Dabei besteht zudem die Möglichkeit, sich Teilauszahlungen des Vorsorgekapitals zu vereinbarten Terminen auszahlen zu lassen. Die Höhe der Summe im Todesfall ändert sich hierbei nicht. Darüber hinaus kann man die Kapitallebensversicherung individuell an die eigenen Bedürfnisse anpassen. Demnach kann man beispielsweise eine Versicherung mit erhöhter Todesfallleistung abschließen, was insbesondere bei jungen Familien im Vordergrund stehen sollte. Außerdem besteht die Möglichkeit eine erhöhte Erlebensfallleistung zu vereinbaren, was z.B. für Alleinstehende interessant sein kann. Beim Abschluss einer Kapitallebensversicherung sollte man insbesondere darauf achten, dass die Erträge im Erlebensfall zur Hälfte steuerfrei bleiben. Die Voraussetzungen hierfür sind zum eine Vertragslaufzeit von mindestens zwölf Jahren und zum anderen die Auszahlung des Kapitals nach Vollendung des 60. Lebensjahres. Auszahlungen im Todesfall sind steuerfrei.

Die fondsgebundene Lebensversicherung

Ähnlich wie bei der Rentenversicherung, kann eine Lebensversicherung ebenfalls an Investmentfonds gebunden werden. Dabei besteht natürlich ebenso das Risiko, aufgrund der Kursentwicklung, Verluste zu erleiden. Deshalb kann zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses keine verbindliche Kapitalsumme gewährleistet werden. Gleichwohl besteht die Möglichkeit enorme Gewinne aus den Fonds zu erzielen, was bei der Kapitallebensversicherung nicht der Fall ist. Im Todesfall erhalten die Hinterbliebenen in jedem Fall die festgeschriebene Todesfallleistung. Sollten die Fondsanteile dabei höher sein sollten, als die Versicherungssumme, haben die Angehörigen ein Anrecht auf die Auszahlung. Die steuerfreie Auszahlung der Hälfte im Erlebensfall folgt hierbei den gleichen Konditionen, wie es bei der Kapitallebensversicherung der Fall ist.

Die Lebensversicherung auf verbundene Leben

In diesem Fall ist die Kapitallebensversicherung für zwei oder mehrere Personen in einem Vertrag festgelegt. Sollte eine Person sterben, wird die Versicherungssumme den Beteiligten ausgezahlt. Geeignet ist diese Variante vor allem für Ehepaare oder für Geschäftspartner, die einen gemeinsamen Betrieb führen. Die Vorteile dieser Versicherungsart liegen auf der Hand. Im Todesfall würden die Beteiligten vor große finanziellen Probleme gestellt werden, wobei eine derartige Versicherung die Kosten zeitweise decken kann. Überaus empfehlenswert ist ein Abschluss für junge Familien, bei denen der Hauptverdiener im Todesfall wegfallen würde, da die gesetzliche Rentenversicherung erst nach Ablauf von 60 Monaten mit der Zahlung einer etwaigen Waisen- oder Witwenrente beginnt. In diesem Fall wäre eine derartige Versicherung für die Überbrückung der Zeitspanne existenziell.

Die Ausbildungsversicherung

Wie der Titel bereits erahnen lasst, kann man mit der Ausbildungsversicherung die Ausbildung des Kindes finanziell absichern. Nach Schätzungen der Verbraucherzentralen belaufen sich die Kosten für die Ausbildung des Kindes, je nach Dauer und Art, auf 35000 bis 60000 Euro. Dabei ist es ratsam eine derartige Versicherung bereits im ersten Lebensjahr abzuschließen. Ein enormer Vorteil dieser Versicherung besteht darin, dass das Kind, selbst im Todesfall  des versicherten Elternteil, die volle Versicherungssumme erhält und dabei keine ausstehenden Beiträge zahlen muss. Des Weiteren ist eine Überschussbeteiligung möglich. Die Finanzierung kann beispielsweise mit dem Kindergeld realisiert werden. Die Beitragshöhe ist vom Alter und der Versicherungssumme abhängig. Außerdem spielen das Alter und der Gesundheitszustand der Eltern eine wichtige Rolle.

Die Aussteuerversicherung

Diese Versicherungsart ist ähnlich konzeptioniert wie die Ausbildungsversicherung und soll dem Kind die Ausstattung der ersten Wohnung oder die Bezahlung einer späteren Hochzeit ermöglichen. Die Kosten hierfür können sich durchaus auf 15000 bis 30000 belaufen. Der Abschluss einer solchen Versicherung ist bis zum 12. Lebensjahr des Kindes möglich. Die Auszahlung der Versicherungssumme wird entweder bei einer Heirat oder nach Vollendung des 25. Lebensjahres fällig. Genau wie bei der Ausbildungsversicherung, erhält das Kind im Todesfall des Versicherungsträgers die vereinbarte Versicherungssumme, wobei die Zahlungspflicht von eventuell noch zu zahlenden Beiträgen erlischt. Über die Sinnhaftigkeit einer derartigen Versicherung wird sehr kontrovers diskutiert. In der Regel sind die Renditen eher mäßig, sodass man vielmehr über einen Abschluss einer normalen Kapitallebensversicherung nachdenken sollte.

Die betriebliche Altersversorgung

Jeder Arbeitnehmer hat seit dem ersten Januar 2002 Anspruch darauf, einen Teil seines Gehalts in eine betriebliche Altersversorgung umzuwandeln. Hierbei kann der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer Versorgungsleistungen bei Alter, Invalidität und/oder Tod zusagen. Dabei gibt es fünf verschiedene Alternativen. Bei der Direktzusage bildet der Arbeitgeber Rückstellungen, die im Todesfall des Arbeitnehmers den Hinterbliebenen ausgezahlt werden. Bei Berufsunfähigkeit oder Altersrente wird dem Versicherten die vereinbarte Summe gut geschrieben. Eine weitere Möglichkeit ist die Unterstützungskasse. Es handelt sich hierbei um eine rechtsfähige Versorgungseinrichtung, die in reservepolsterfinanzierte und rückgedeckte Unterstützungskasse unterteilt werden kann. Bei der reservepolsterfinanzierten Unterstützungskasse wird für den Versorgungsfall Kapital angespart, das den größten Teil der Anwartschaftszeit deckt. Bei der rückgedeckten Unterstützungskasse schließt selbige zur Finanzierung der Vorsorgezusage Rückdeckungsversicherungen bei einem Lebensversicherer ab. Weiterhin können Einzahlungen in eine Pensionskasse (PK) erfolgen, die das Vermögen verwaltet und später Altersrenten oder das Alterskapital auszahlt. Des Weiteren kann vom Arbeitgeber eine Direktversicherung (DV) abgeschlossen werden, die das Leben des Arbeitnehmers beim einem zugelassenen Versicherer versichert. Eine letzte Möglichkeit der betrieblichen Altersversorgung besteht im Abschluss eines Pensionsfonds (PF). Dabei wird das Kapital vorwiegend in Aktien und Rentenpapiere investiert. In diesem Kontext bestehen neben der möglichen Gewinnerzielung natürlich auch enorme Verlustrisiken.

Die vermögensbildende  Lebensversicherung

Insbesondere für junge Arbeitnehmer ist die vermögensbildende Lebensversicherung eine gute Einstiegsmöglichkeit für die Altersvorsorge. In diesem Fall erfolgt die Finanzierung ganz oder teilweise durch Zahlungen durch den Arbeitgeber. Dabei können bis zu 40 Euro monatlich beigesteuert werden, die der Arbeitgeber steuerlich absetzen kann. Dieses Kapital ist zweckgebunden und muss in etwaige Verträge investiert werden. Verträge, die nach 1990 abgeschlossen wurden, werden gleichwohl nicht mehr mit der Arbeitnehmer-Sparzulage gefördert. Trotz dessen vereint diese Art der Versicherung alle Vorteile, die auch mit dem Abschluss einer Kapitallebensversicherung verbunden sind. Der jährliche Beitrag ist auf 480 Euro beschränkt, der keinesfalls überschritten werden darf. Hierbei erfolgt die Überweisung an den Versicherungsträger durch den Arbeitgeber. Daraus ergibt sich für den Arbeitnehmer ein weitaus geringerer Verwaltungsaufwand.

Die Zusatzversicherungen

Häufig genutzte Zusatzversicherungen sind die Pflegerentenversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung und die Unfall-Zusatzversicherung. Dabei wird an einen bestehenden Vertrag eine etwaige Versicherung gebunden. Die Vorteile sind zum einen die preiswerteren Leistungen aus der Zusatzversicherung aufgrund der Kombination und zum anderen die Beitragfreiheit der Hauptversicherung im Versicherungsfall. Die Pflegerentenversicherung kann an eine bestehende Rentenversicherung, Risikolebensversicherung oder Kapitallebensversicherung gekoppelt werden. Diese soll die Lücken schließen, die in Folge der mangelnden Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen und den Versicherten im Falle einer Pflegebedürftigkeit, durch z.B. eine Krankheit oder einen Unfall, absichern. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kann ebenfalls mit den drei großen Hauptversicherungen abgeschlossen werden und garantiert im Versicherungsfall auch die Beitragsfreiheit der Hauptversicherung. Die Auszahlung erfolgt in Form einer monatlichen Rente. Als letzte mögliche Zusatzversicherung kann eine Unfall-Zusatzversicherung abgeschlossen werden. Diese ist ebenfalls nur mit den drei Hauptarten kombinierbar und soll die Hinterbliebenen im Falle eines Unfalltodes des Versicherten absichern. Hierbei kann sich die Versicherungssumme der Hauptversicherung um das Doppelte oder sogar Dreifache erhöhen, je nach Vertragskonzeption. Alle Zusatzversicherungen können jederzeit gekündigt werden, wodurch sie die monatlichen Kosten zwar verringern, der Versicherungsschutz jedoch ebenfalls reduziert wird.

Wer braucht eine Lebensversicherung?

Junge Menschen sollten beim Eintritt in das Berufsleben eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, da sie aufgrund ihres Alters kaum Ansprüche an die gesetzliche Rentenversicherung haben. Des Weiteren sollte man bereits in diesem Alter über eine Kapitallebensversicherung nachdenken. Gerade in jungen Jahren sind die Beiträge hierfür besonders gering. In Familien sollten der Partner und die Kinder ebenfalls finanziell abgesichert sein. Insbesondere dann, wenn es nur ein Hauptverdiener in der Familie gibt. Empfehlenswert ist dabei der Abschluss einer Risikolebensversicherung mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Außerdem sollten sich Eltern den Abschluss einer Ausbildungsversicherung oder Aussteuerversicherung für ihre Kinder überlegen, um ihnen ein gewisses Startkapital mit auf den Weg zu geben. Für Selbstständige empfiehlt sich der Abschluss einer Kapitallebens- oder einer privaten Rentenversicherung, da sie kaum Ansprüche oder nur geringe Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Besonders wichtig ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung, da Selbstständige im Falle der Berufsunfähigkeit meist einen vollständigen Ausfall ihres Verdienstes erleiden.

Altersgrenze

Beim Abschluss einer Lebensversicherung kann ein Wunschalter angegeben werden, an dem der Versicherte das Kapital erhalten möchte. In diesem Kontext sollte beachtet werden, dass man die Hälfte des Ertrages nur dann steuerfrei erhält, wenn der Vertrag mindestens zwölf Jahre läuft und die Auszahlung nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt. In allen Fällen gilt, dass ein Abschluss in möglichst jungen Jahren erfolgen sollte, da sich die zu zahlenden Beiträge mit dem Alter immens erhöhen. Bezüglich der Risikolebensversicherung ist zudem ein Abschluss nach Vollendung des 55. Lebensjahres fast ausgeschlossen, da das Risiko eines baldigen Todes für den Versicherer zu hoch ist. Des Weiteren behalten es sich viele Versicherungsträger vor, Lebensversicherungen, die den Todesfall absichern sollen, ab einem bestimmten Alter abzuschließen.

Gesundheitsprüfung

Sofern eine Lebensversicherung auch den Todesfall absichern soll, ist eine Gesundheitsprüfung des zu Versicherten notwendig. Dabei muss der Kunde seine bisherige Krankheitsgeschichte offen legen und den Versicherungsträger über Krankheiten oder Beschwerden informieren. Diesbezüglich kann sich das Unternehmen mit den zuständigen Ärzten des Kunden in Verbindung setzen, wobei dieser hierfür sein Einverständnis geben muss. Auf Grundlage dessen erstellt der Anbieter ein individuelles Angebot, das von Risikozuschlägen bis zur Ablehnung des Kunden reichen kann. Generell sollte man ehrlich sein, da ansonsten der Versicherungsschutz erlischt. Einige Agenturen bieten zudem Risikolebensversicherungen ohne vorherige Gesundheitsprüfung an. In diesen Fällen ist Vorsicht geboten, da oftmals nicht die Zahlung im Todesfall nicht garantiert wird. In der Regel bieten seriöse Unternehmen eine Risikolebensversicherung nicht ohne Gesundheitsprüfung an.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme wird am Ende der Laufzeit an den Versicherten oder im Todesfall an die Hinterbliebenen gezahlt. Die Höhe dieser Summe hängt dabei von den Beiträgen ab, die eingezahlt werden und von der Laufzeit der Versicherung. Dabei gilt, je länger der Vertrag desto höher die Summe. Die endgültige Summe ergibt sich aus den ausgezahlten Beiträgen und den darauf liegenden Zinsen. Die Beitragshöhe ergibt sich wiederum aus dem Alter, dem Geschlecht und dem Gesundheitszustandes des Versicherten. Aus diesen Beiträgen und den Zinsen ermittelt sich die Mindestversicherungssumme. In der Regel fällt die Versicherungssumme am Ende höher aus, da der Versicherte an der Überschussbeteiligung beteiligt wird. Die Versicherungssumme kann ihm Nachhinein zudem herabgesetzt werden, wobei eine bestimmte Grenze jedoch nicht unterschritten werden darf. Da die jeweiligen Summen von Anbieter zu Anbieter stark variieren können, empfiehlt sich im Vorfeld eine genaue Recherche und Informationsbeschaffung. Dabei sollte man die in Frage kommenden Angebote miteinander vergleichen.

Lebensversicherung bei Suizid

Entgegen der langläufigen Meinung, eine Versicherung würde im Falle eines Selbstmordes des Versicherten die Zahlung an die Hinterbliebenen verweigern, kann dieser unter bestimmten Bedingungen entsprochen werden. Generell spielt die Art des Todes keine Rolle, gleichwohl herrschen im Suizidfall Sonderkonditionen. Die gesamte Versicherungssumme wird nur dann ausgezahlt, wenn der Selbstmord drei Jahre nach Abschluss der Versicherung erfolgt. Hierbei ist zu bedenken, dass sich der Anfangspunkt ändert, z.B. wenn die Versicherung kurzzeitig beitragsfrei gestellt wurde. Des Weiteren muss nachgewiesen sein, dass der Selbstmord im Zustand einer krankhaften Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist. Sofern dies nicht der Fall ist oder die 3-Jahresfrist nicht erfüllt wird, erhalten die Hinterbliebenen den auf den Todestag berechneten Zeitwert der Versicherung.

Rückkauf

Der Rückkauf bezeichnet die Kündigung einer Lebensversicherung durch den Versicherten. Ein Rückkauf ist jedoch nur dann möglich, wenn dies vertraglich vereinbart wurde. Des Weiteren sollte man sich die Kündigung der Lebensversicherung genau überlegen, da in der Regel mit finanziellen Einbußen gerechnet werden muss. Dabei kann unter Umständen eine Bearbeitungsgebühr fällig werden. Außerdem erhält der Versicherte nur einen Teil der Überschüsse. Wichtig zu beachten ist zudem, dass Verträge, die vor 2005 geschlossen wurden und unter einer zwölfjährigen Laufzeit liegen, der Einkommenssteuerpflicht unterliegen,  sodass entsprechende Einkommenssteuerzahlungen erfolgen. In allen Fällen sollte man versuchen die Kündigung zu umgehen und andere Möglichkeiten zu nutzen. Sofern finanzielle Engpässe einen dazu zwingen, kann mitunter über eine Beitragsfreistellung verhandelt werden. Sollte die Kündigung aufgrund der Freistellung von Vermögen beruhen, ist zudem ein Policendarlehen oder ein teilweiser Rückkauf der Versicherung möglich. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit den Versicherungsvertrag ruhen zu lassen. Dabei müssen die Beiträge bereits seit mindestens ein oder zwei Jahren gezahlt worden sein. Die Freistellung der Beitragszahlung darf diesbezüglich nur ein Jahr betragen. In wenigen Ausnahmen lassen sich Unternehmen auf einen längeren Zeitraum ein. Hartz-IV-Beziehende können durch die Gesetzeslage zur Auflösung ihrer Lebensversicherung gezwungen werden. Auf den Rückruf von Lebensversicherungen haben sich mittlerweile einige Firmen spezialisiert.   

Laufzeitverkürzung

Der Versicherte hat mehrere Möglichkeiten die Laufzeit seiner Lebensversicherung zu verringern. Er kann beispielsweise mit dem Unternehmen vereinbaren, dass die Gewinne der Überschussbeteiligung zur Deckung des Kapital verwendet werden, wodurch die endgültige Versicherungssumme vorzeitig erreicht wird. Darüber hinaus kann er freiwillige Zuzahlungen für volle Jahre leisten, wobei sich die Versicherungssumme nicht ändert und die vereinbarten Beiträge weiterhin gezahlt werden müssen. Außerdem kann er durch Zuzahlungen die Überschussanteile der Zinsen erhöhen. Dabei verringert sich jedoch der Gesamtbonus. Eine weitere Möglichkeit besteht in der Zahlung einer höheren Prämie, die die Vertragsdauer um volle Jahre verkürzt. Dies hat keinen Einfluss auf die endgültige Versicherungssumme. Die letzte Option liegt in der allgemeinen Verkürzung des Vertrages, was sich in einer Minderung der Versicherungssumme niederschlägt. Bei der allgemeinen Verkürzung muss die Mindestlaufzeit noch zwölf Monate betragen. Bei Zuzahlungen mindestens fünf Jahre. Andernfalls wird eine Versteuerung vorgenommen.

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