Eine Vollmacht ermächtigt eine Person dazu, im Namen einer anderen Person zu handeln. Eine Vollmacht kann nur für einen gewissen Bereich gelten oder aber auch uneingeschränkt. Der Vollmachtgeber haftet für Schäden die der Bevollmächtigte verursacht. Gerade in gerichtlichen Verfahren, ist es oftmals nötig einen Anwalt einzuschalten. Dieser wird dann bevollmächtigt im Sinne seines Mandanten zu handeln und bekommt Auskünfte die er benötigt. Um als Bevollmächtigter agieren zu können, muss ein schriftlicher Nachweis vorliegen.