Der Offenbarungseid ist heute besser unter dem Begriff eidesstattliche Versicherung bekannt.

Ein Schuldner gibt dadurch seine kompletten wirtschaftlichen Verhältnisse preis.

Wurde der Offenbarungseid beantragt und der Schuldner kann die ausstehende Forderung nicht begleichen, ist er verpflichtet, die Angaben zu machen. Weigert er sich, kann ein Haftbefehl erwirkt werden und die sogenannte Beugehaft tritt ein. Der Schuldner wird dann festgenommen.

Erklärt er sich bereit, doch den Offenbarungseid zu leisten, wird er wieder freigelassen.

Die Angaben die ein Schuldner macht, müssen absolut wahrheitsgemäß sein. Werden absichtlich falsche Angaben gemacht, hat der Schuldner mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.