Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Gesetzliche oder private Krankenversicherung?

Bei der Krankenversicherung gilt in Deutschland das sogenannte duale System – dieses besteht aus dem privaten und gesetzlichen Krankenversicherungssektor. Die private Krankenversicherung bietet Zugang Arbeitern und Angestellten, sofern das Bruttoeinkommen unter 4.000 Euro (sogenannte Beitragsbemessungsgrenze) im Monat liegt. Anderseits haben Beamte, Freiberufler und Selbstständige die freie Auswahl, und zwar unabhängig vom Einkommen. Deswegen herrscht in Deutschland oft Kritik in diesem Punkt, denn mittlerweile gibt es im Versicherungsbereich ein klares Zwei-Klassensystem und demnach werden auch nicht alle Patienten gleich behandelt.

Die private Krankenversicherung ist in der Lage, grundsätzlich fairere Prämien anzubieten, denn die Prämien werden nach dem Risiko des Versicherten berechnet. Gesunde Menschen zahlen also besonders niedrige Prämien, doch bei der gesetzlichen Krankenversicherung würden sie für den gleichen Versicherungsschutz deutlich mehr zahlen. Der Solidaritätsgedanken spiegelt sich in der GKV wider, denn in die Versicherung werden selbst unversicherbare Risiken aufgenommen.

Die private Krankenversicherung bietet allerdings einen weiteren Vorteil, da der Versicherte in gewissem Maße selbst seinen Versicherungsschutz zusammenstellen kann. Es gibt also keine starre Standardkataloge, wie bei der GKV. Von vielen Versicherern wird allerdings eine Gesundheitsprüfung verlangt. Wurde die Versicherung nicht in Anspruch genommen, gibt es auch oft eine Beitragsrückgewehr.

 

Welche Personen sind nicht versicherbar?

Geisteskranke und dauernd pflegebedürftige Personen sind trotz Beitragszahlung nicht versichert bzw. nicht versicherbar. Pflegebedürftig sind diejenigen, die für die Verrichtungen des täglichen Lebens fremde Hilfe brauchen. Der Versicherungsschutz erlischt auch im Fall, dass die versicherte Person während des Bestehens der Versicherung an einer Geisteskrankheit erkrankt oder dauerhaft pflegebedürftig bleibt. Nicht versicherbar sind auch Personen, die berufsbedingt ein erhöhtes Risiko eingehen, wie z. B. Rennfahrer, Tierbändiger, Sprengpersonal, Leibwächter, Bergführer, Bergleute, Berufssoldaten, Berufssportler, Berufstaucher, Feuerwerker / Pyrotechniker, Stuntmen etc. Solange Sie zu dieser Gruppe gehören, empfiehlt es sich vor einem Abschluss die Vertragsbedingungen des gewünschten Tarifs genau durchzulesen.

 

Tipps für Unversicherbare

Nach dem Prinzip des moralischen Risikos ist dem Versicherungsnehmer bei der GKV eigentlich egal, wie sein Gesundheitszustand ist, denn die Prämie bleibt ja gleich. Vor Abschluss mit einer Krankenversicherung sollten Sie sich über die riesigen Unterschiede in Prämien und Leistungsumfang genaustens informieren. Empfehlenswert ist auch ein PKV-Vergleich. Im Internet ist das Thema private Krankenversicherung sehr beliebt geworden, denn Versicherungsverträge bringen auch hohe Provisionen mit sich. Der Markt ist also heiß umkämpft, doch was passiert mit den Personen, die für eine private Krankenversicherung unversicherbar sind? Bei den Antragfragen zu schummeln ist nicht zielführend.

Für „unversicherbare“ Personen gibt es also auch andere Möglichkeiten. Für den Anfang ist klar, dass Menschen, die an einer schweren Krankheit leiden, sich natürlich nicht im klassischen Sinne durch eine BU-Rente absichern können. Starkes Übergewicht ist auch oft ein genügender Grund, warum der Patient nicht versichert werden kann. Ein Besuch beim Psychotherapeuten reicht ebenfalls oft aus, sich von der Versicherung zu verabschieden. Bei solchen Gesundheitsschäden, die sich eingrenzen lassen (zum Beispiel Wirbelsäulen-Vorschäden) können Versicherer die Wirbelsäule aus dem BU-Schutz ausschließen oder Beitragszuschläge erheben.

 

Krankenversicherung ohne Gesundheitsfragen

Mittlerweile gibt es jedoch einige Gesellschaften, die zum Teil reduzierte oder überhaupt keine Gesundheitsfragen stellen. Zu bedenken ist jedoch, dass einige dieser Versicherer in der Sonderwagnisdatei recherchieren. In dieser Datei speichert das Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft sämtliche Daten über diejenigen Antragsteller, die gesundheitlich auffällig sind bzw. kein Recht auf eine private Krankenversicherung haben. Hat der Patient schon einmal einen Antrag gestellt, der mit einem Risikoaufschlag angenommen wurde oder sogar ganz abgelehnt wurde, dann sind die Chancen hoch, dass die entsprechenden Daten auch in dieser Datei gespeichert wurden.

In anderen Worten – stellen Sie sich vor, Sie stellen nun einen Antrag bei einer solchen Versicherungsgesellschaft, die anscheinend keine Gesundheitsfragen stellt. Es kann also trotzdem passieren, dass Sie eine Ablehnung bekommen, obwohl Sie keine einzige Gesundheitsfrage beantworten mussten. Deshalb ist es grundsätzlich empfehlenswert, bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen anonymisierte Anfragen zu stellen. Für nicht versicherbare Personen gibt es übrigens auch die Möglichkeit, eine private Kranken-Zusatzversicherung abzuschließen. Es muss aber auch jeder für sich dann entscheiden, inwieweit die Risikoaufschläge akzeptabel sind. Grundsätzlich ist es aber schon möglich.