Ein Eigenheim muss auch bei wenig vorhandenen monetären Mittel langfristig kein Traum bleiben. Man kann schon sehr früh auf die Realisierung des Traum von der eigenen Immobilie hinarbeiten. Und das Beste daran ist, man kann unter bestimmten Voraussetzungen den Staat und den Arbeitgeber mit an den Kosten beteiligen. Wie das funktioniert, ist längst kein Geheimnis mehr. Des Rätsels Lösung nennt sich schlicht und einfach „Bausparvertrag“.

Der Bausparvertrag wurde vom Staat ins Leben gerufen und wird als Anlageform von diesem auch gefördert. Er dient der Ansparung von Eigenkapital für die spätere Immobilienfinanzierung und bietet gleichzeitig die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Darlehen für den Immobilienerwerb zu erhalten. Der Arbeitgeber kann sich in Form der so genannten Vermögenswirksamen Leistungen, auch kurz VWL genannt, beteiligen. Die Arbeitnehmersparzulage liegt bei 9% und der Höchstbetrag bei der Anlage von VWL liegt bei 470 Euro je Arbeitnehmer. Ledige dürfen im Jahr der Einzahlung ein jährliches Einkommen von 17.900 Euro nicht übersteigen, für Verheiratete liegt die Grenze bei 35.800 Jahreseinkommen, um die staatlichen Zulagen erhalten zu können. Ist die gesetzliche Bindungsfrist von 7 Jahren erreicht, wird die Arbeitnehmersparzulage mittels Einmalzahlung auf den Bausparvertrag überwiesen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Auszahlung schon vor dem Ende der Bindungsfrist möglich. Die VWL können bis zu 40 Euro pro Monat betragen und diese werden vom Arbeitgeber direkt auf den Bausparvertrag einbezahlt.

Auch lohnt sich die Anlage eines Bausparvertrages, wenn man bereits eine Immobilie besitzt um damit eventuell Renovierungen bezahlen zu können. Und wenn man seinen Kindern für spätere eine kleine Finanzspritze mit auf den Weg geben möchte, ist dies auch eine geeignete Maßnahme. Das Gute daran ist, dass man das Geld nicht zwingend in eine Immobilie investieren muss.